zum einen - gesetzlich ist das nirgendwo verankert, das einzige, was immer zitiert wird, ist die Einzelmeinung eines Juristen. Letztendlich stützt sich diese nur auf eigene Situationseinschätzung, im Fall des Falles (da muss dann schon eine Anzeige vorangehen) muss der Richter entscheiden, ob es unter die Garantenstellung fällt, ich persönlich bezweifel das doch sehr stark.Zitat:
Es ist nun mal so, wenn jemand sich als "Rettungsdienst" vorstellt, dann fällt ihm die Garantenstellung zu, egal ob dies vielleicht nur ein Sani ist, der in irgendeinem Ortsverein einer HiOrg ist und sich nur wichtig tun will...
Der Arzt in Bayern, der ein Kleinkind nicht bzw. nicht adäquat reanimiert hat, galt beim Gerichtsverfahren auch nur als Laie, da er nicht in einem Behandlungsvertrag mit den Eltern des kindes war (dann würde er unter die Garantenstellung fallen) und ging AFAIR straffrei aus - das ist auch das einzige Urteil, was ich über die Thematik kenne.
also - liefert mir valide Quellen - keine Einzelmeinungen - dann kann man das nochmal überdenken, aber solange bezweifel ich das mit der Garantenstellung.