Mindestens in den Genehmigungen der dafür zuständigen Landesbehörde zur Frequenznutzung (landläufig auch "Funkgenehmigung" genannt) ;-)
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Mindestens in den Genehmigungen der dafür zuständigen Landesbehörde zur Frequenznutzung (landläufig auch "Funkgenehmigung" genannt) ;-)
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Wie gesagt das rechtliche wird geklärt macht euch darüber keine allzugroßen Sorgen ;).
Ich würde mich freuen wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte...
Bestimmt in einem Gesetz der RegTB. Die Zentrale Prüfstelle an der LFS BW wird dir sicherlich auf eine Anfrage per Mail antworten. In ihren Veröffentlichungen steht auch, dass alle Geräte im BOS Einsatz entsprechend geprüft sein müssen.
Damit ist die RegTP gemeint die heute Bundesnetzagentur (BNetzA) heisst.
Gruss Flo
Mich hat es grad selbst intressiert. Bin über folgendes gefallen:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...f?von=3&bis=22
Intressant ist: "2. Technische Richtlinie der BOS"
Gruß,
FFSSBZ
Gestern ging es bei mir noch, hier ein anderer Link mit gleichem Inhalt:
http://deposit.d-nb.de/ep/netpub/9x/...tlinie2006.pdf
Gruß,
FFSSBZ
Leute bleibt doch mal am Teppich, das ist als spielerei gedacht, damit man im GH nen Monitor hat und kann was drauf sehen! Es dient nicht zur Alarmierung, allenfalls als Zusatzalarm, und da ist es EGAL was da drann hängt da Ja nicht auf BOS Frequenzen gesendt wird! Er will ja hier nicht mit nem Wouxon und ähnlichem Krempel ne Leitstelle betreiben!!!
Schlimm die Scheinheiligen hier!!!
komisch das andere das auch finden....
Berlin: http://www.berlin.de/imperia/md/cont...009_b5_mod.pdf
Bayern: http://www.kfv-landsberg.net/index.p...funkrichtlinieZitat:
2. Technische Richtlinien der BOS
Es wird darauf hingewiesen, dassfür die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landes-oder Bundesbehörde.
Mal vom Bundesinneministerium, zwar für die Bundespolizei aber du wirst gleich wieder meckern das ist ja was völlig anderes und überhaupt steht da ja garnix von Feuerwehr oder sowasZitat:
Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat be-schlossen, dem Betrieb von Funkanlagen nur zuzustimmen, wenn sie einer gültigen
Technischen Richtlinie (TR BOS) entsprechen. Dies gilt auch für reine Empfangs-funkanlagen (Nr. 2.1). In Nr. 2 der Bekanntmachung vom 7. September 2009 (GMBl
S. 803) hat das Bundesministerium des Innern nochmals darauf hingewiesen.
Das Staatsministerium des Innern informiert die Betreiber der Funkverkehrskreise
(Nr. 3.1) über die geprüften und zugelassenen Funkanlagen der BOS in Bayern.
Der Betrieb nicht für die BOS zugelassener Funkanlagen auf Frequenzen der BOS
in Bayern bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums des Innern.
http://deposit.d-nb.de/ep/netpub/9x/...tlinie2006.pdf
Zitat:
siehe Berlin
soll noch jemand für dich die anderen 14 Bundesländer googlen oder schaffst du das selbst?
Edit: und Teilnahme am BOS Funk heißt auch nur hören! Deswegen gilt es auch für diese "Spielerei"
Gut das die ganzen Schlaumeier und ...... nix zu sagen haben!
Nimms mir nicht übel, aber so steht das da nicht.
Da steht genau geschrieben welche reinen Empfangsfunkanlagen eine Zulassung brauchen.
Zitat:"Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat beschlossen,
dem Betrieb von Funkanlagen nur zuzustimmen, wenn sie einer gültigen
Technischen Richtlinie (TR BOS) entsprechen. Dies gilt auch für reine Empfangsfunkanlagen
(Nr. 2.1). In Nr. 2 der Bekanntmachung vom 7. September 2009 (GMBl
S. 803) hat das Bundesministerium des Innern nochmals darauf hingewiesen."
Weiter untern stehen dann die Empfangsfunkanlagen ABSCHLIESSEND aufgezählt welche eine Zulassung benötigen.
Einen Umkehrschluß das andere verboten sind kann ich hieraus nicht ableiten.
"2.1 Empfangsfunkanlagen
Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
– Anrufmeldeempfänger (ME 0),
– Taschenmeldeempfänger (ME I),
– tragbare Meldeempfänger (ME II),
– ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
ME III und ME IV),
– digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
– digitale Sirenensteuerempfänger (DSE)."
Stimmt, denn hier fehlt es dem Bund an der Regelungskompetenz. ;-)
Föderalismus läßt grüßen.
Nun, was sagt dann der Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.
Scanner werden nicht mal als Empfangsanlage genannt, eben weil sie eh nicht dafür vorgesehen und zugelassen sind.