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Hi,
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Angeloffire
Danke für die ausführliche Erklärung.
Ich habe diverse Anfragen für die Gestaltung von Flyern und evtl kommt auch mal ne Homepage dazu. Also nichts wozu man eine besondere Qualifikation benötigt.
Als Firmenzweck/Tätigkeit würde ich Computer- und Internetdienstleistungen angeben.
Ja, das dürfte frei in der Ausübung sein ;-)
Wenn es sich rein auf das Erstellen (Design) bezieht, dann könnte man ggf. die Tätigkeit "Freiberuflich" ausüben. (Keine Gewerbeanmeldung, nur Versteuerung mit der Normalen Einkomenssteuererklärung)
Allerdings sehe ich da bei geringen Umsätzen keinen Vorteil, eher einen Nachteil weil die Steuererklärung -auch wenn es formal nur die Einkommenssteuer ist- evtl. Aufwendiger wird und damit der Tätigkeit auch gewisse Grenzen gesetzt sind.
Wenn man richtige nennenswerte Umsätze macht könnte ein paar Vorteile bekommen...
Aber als Nebentätigkeit... MAl ganz davon abgesehen das ein Gewerbeschein sehr nützlichs ein kann...
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Angeloffire
Die vereinfachte Einnahme Überschusstabelle wird dann wohl eine Tabelle mit einer Spalte mit Einnahmen (mit Rechnungsnummern) und eine zweite mit Ausgaben (z.B. Druckkosten wenn ich extern drucken lasse) sein. Ist das so korrekt. Oder gibt es dazu sogar einen Vordruck?
Vordrucke gibt es sicher, aber so aufwendig brauchst du es gar nicht machen...
Einfach Summarisch die Summen einsetzen...
Wobei ich immer die Ausgaben zumindest nach Art trenne, macht es für mich übersichtlicher! Hier mal die Tabelle von mir für 09 (Natürlich G-xT ;-) im Anhang)
Das war abe rnoch eine GbR, spielt für die Steuer aber keine Rolle, ausser das es etwas aufwendiger ist (Du musst immer Anteile und Aufteilungen zusätzlich angeben, schreibarbeit)
HAben die immer Problemlos akzeptiert.
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Angeloffire
Muss ich meinem Chef davon etwas erzählen oder geht diesen das ganze gar nichts an? Immerhin bin ich ja noch Angestellt und werde das auch bleiben bis sich das ganze evtl. mal rechnet und ich davon Leben kann. (Dann auf jeden Fall ohne Kleinunternehmung. Aber bis das so weit ist wird noch lange dauern)
Das kommt ganz darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht!!!
Steht da nichts über Nebentätigkeiten brauchst du gar nichts darüber in der Firma erwähnen, vorrausgesetzt deine Nebentätigkeit mindert nicht deine Arbeitsleistung (weil du z.B. nachts Web Seiten erstellst und morgends dann immer fast im Betrieb einpennst) und du machst deinem Betrieb keine Konkurenz, nicht mal in ganz konstruierter Hinsicht.
Bist du aber in einer Sparte tätig wo sich das Betätigungsfeld mit dem deines AG überschneidet, dann IST die Tätigkeit immer genehmigungspflichtig und der AG kann dir da auch die GEnehmigung verweigern!!! Zuwiederhandlung kann das Angestelltenverhältniss dann ganz schnell beenden - Mit einer Sperrzeit vom A-Amt da Selbstverschuldet!
Oft steht aber in den Arbeitsverträgen, zumindest von Angestellten, das Nebentätigkeiten Grundsätzlich genehmigt werden müssen. Dann MUSST du denn Chef fragen, sonst kann der Job schnell weg sein, zumindest eine Abmahnung ist auf jeden Fall drin wenn der Chef sich daran wirklich stört.
Aber ohne triftigen Grund darf der Chef dir die Genehmigung keinesfalls verweigern!
Ein trifftiger Grund muss dann auch begründet werden...
Wenn du dann als Mitbewerber auftritt ist ein Grund der regelmäßig auch durch alle Instanzen anerkannt wird. Selbiges gilt für die Beschäftigung bei einem Konkurenzunternehmen (Ok, fällt hier flach). Oder wenn du eine Tätigkeit ausübst wo Ruhezeiten VORGESCHRIEBEN sind und das Verhältniss Arbeitszeit - Freizeit VERMUTEN lässt das du nicht mehr genug zeit hättest die Nebentätigkeit auszuüben und trotzdem noch genug Entspannung zu finden.
Gruß
Carsten