Hi,Original geschrieben von Gleichwellensurfer
Das höre ich ja zum ersten Mal! Wie begründet sich das denn?
§46 StVO
12. von dem Nacht- und Sonntagsparkverbot (§ 12 Abs. 3a).
Vom Verbot, Personen auf der Ladefläche mitzunehmen (§ 21 Abs. 2), können für die Dienstbereiche der Bundeswehr, der auf Grund des Nordatlantik-Vertrages errichteten internationalen Hauptquartiere, des Bundesgrenzschutzes und der
Polizei deren Dienststellen, für den Katastrophenschutz die zuständigen Landesbehörden, Ausnahmen genehmigen. Dasselbe gilt für die Vorschrift, daß vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein oder Schutzhelme getragen werden müssen (§ 21a).
Gruß
Ebi