Hallo,
ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben :-)
Für die Feuerwehr stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
50, 53, 55, 56
Der Katastrophenschutz hat folgende Kanalzuteilung:
20, 25, 32, 34
Hilfsorganisationen und THW:
49, 51
Kanal zur Zusammenarbeit:
31 WU
Das ist aber nur eine grobe Vorgabe. Letztendlich hat immer das zuständige Landesinnenministerium bzw. die Bezierksregierungen die Kanalhoheit. Auch andere Kanäle jenseits der oben aufgeführten sind örtlich möglich. Beispielsweise ist der Kanal 34, eigendlich KatS, dem THW in Niedersachsen zugeteilt.