Hallo,
die Kanäle sind bundeseinheitlich festgelegt, werden aber von den Innenministerien der Länder vergeben. D.h. es sind z.B. die Kanäle 25 WU, 31 WU, 55 WU, 55 WO, 56 WU bundeseinheitlich für Feuerwehren festgelegt. In Bayern kann ich dann als Feuerwehr den Antrag auf Zuteilung von Kanal 55 WU beim Innenministerium stellen und bekomme diesen in der Regel auch zugeteilt. Anders ist es dann mit Kanal 55 WO. Dieser ist reserviert für die Kommunikation unter Atemschutz oder Vollschutz-Anzügen sowie für digitale Alarmierung. Wenn ich diesen beantrage muss ich dementsprechend auch den Nachweis erbringen können, dass ich diesen Kanal brauche, da Atemschutz bzw. Vollschutz vorhanden ist. Kanal 56 WU wird in Bayern an die Feuerwehrschulen vergeben, teils auch an Berufsfeuerwehren.
Nutzen dürfen die Feuerwehren aber nur die ihnen zugewiesenen Kanäle. D.h. auch bei einem FuG11b, welches ohne weiteres auf den Kanal 25 geschaltet werden kann darf ich ihn erst nutzen, wenn ich diesen Kanal zugeteilt bekommen habe.
Ich hoffe Dir damit etwas geholfen zu haben.
Gruss
Alex