@Andreas

Ja klar unter dem CSA nicht, aber wenn man zur Menschenrettung vorgeht ohne CSA (weil vielleicht keiner vorhandern oder es zu lange dauern würde was weiß ich . halt in Abweichung von UVV...) naja mit einem Ex Gerät ist man dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und man denke nur an das Stichwort "Gasgeruch". Dann auf jeden Fall nur mit Ex-Schutz und ohne CSA..