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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    In Bayern kommen die Mitglieder schon aus nem e.V. ;-)
    Bayern ist ja auch nicht Deutschland (sagen sie zumindest immer...) ;-)
    Das man versucht die Mitglieder der Feuerwehr auch in den e. V. zu bekommen ist völlig nachvollziehbar. Schließlich geht es um Geld, das die Feuerwehr nicht haben darf, da sie eine Behörde ist. NUR durch einen privaten Verein "Freunde der Feuerwehr" kann ich den Kunstgriff machen Gelder steuerlich legal zur Seite zulegen ohne, dass der Stadtkämmerer sofort die Hand aufhält - wie gesagt Feuerwehr ist ein Teil des Ordnungsamtes der Stadt/Gemeinde.

    Klar kann ich Mitglied in so vielen Vereinen werden, wie ich will. Solange die Satzung eines dieser Vereine nichts anderes festlegt. Ich kenne da ein paar Vereine mit drei Buchstaben, die verbieten ihren Mitgliedern die Mitgliedschaft in anderen Vereinen die ebenfalls Tagestühle haben und Erste-Hilfe-Ausbildungen anbieten....

    Zurück zum Thema:
    Ich kann in keinen Verein eintreten ohne Zustimmung der Mitglieder (meist vertreten durch den Vorstand). Wenn also der "Feuerwehrförderkuschelstreichelundgrillfestdurchfü hrverein" sagt "Nein, wir nehmen Dich nicht in unseren Verein auf!" dann ist das halt so. Bei der Einsatzabteilung der Feuerwehr heisst der Entscheidungsträger dann halt nicht "Vereinsvorsitzender" sondern "Stadt- oder Gemeindebrandmeister" der im Namen des Stadt-/Gemeindebürgermeisters die Prüfung durchführt, ob jemand für die Einsatzabteilung geeignet ist.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Ja aber bitte: Einen Stichtag zum zeitgleichen Aus- und Eintritt muss ich doch nicht wirklich festlegen. Man kann unverbindlich zur neuen Feuerwehr gehen und an Wachabenden teilnehmen, dann sich langsam von der alten Feuerwehr verabschieden und dann zu einem beliebigen Tag wechseln. Es wird mir doch niemand erzählen wollen, dass ein fließender Übergang nicht möglich ist?
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  3. #3
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Ja aber bitte: Einen Stichtag zum zeitgleichen Aus- und Eintritt muss ich doch nicht wirklich festlegen. Man kann unverbindlich zur neuen Feuerwehr gehen und an Wachabenden teilnehmen, dann sich langsam von der alten Feuerwehr verabschieden und dann zu einem beliebigen Tag wechseln. Es wird mir doch niemand erzählen wollen, dass ein fließender Übergang nicht möglich ist?
    Selbstverständlich kann und darf ich gleichzeitig Mitglied mehrerer Einsatzabteilungen sein. Die Formulierung in den Gesetzen lautet sinngemäß dass:"... man nicht Mitglied in mehreren Einsatzformationen sein kann, die gleichzeitig nebeneinander eingesetzt werden könnten." Dass jetzt die Ortswehren aus BaWü und Nds gleichzeitig in den selben Einsatz eingebunden werden halte ich für etwas unwahrscheinlich.... Ausserdem müsste ich ja beide Alarme gleichzeitig auf meinem Melder erhalten und mich genau in der Mitte von beiden Gerätehäusern befinden und beide Gerätehäuser in akzeptabler Zeit erreichen können. Ok, alles möglich,wenn die Enterprise über mir schwebt ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Die Ausgangsfrage war, ob man vorher ausgetreten sein muss, um in der neuen Feuerwehr überhaupt aufgenommen werden zu können. Und die Antwort ist: Nein, weil bei einer Entfernung zwischen BaWü und NDS wird kein Kommandant / Brandmeister oder was auch immer irgendein Problem damit haben, wenn man nicht seine Austrittsbestätigung vorlegt, um in die neue Feuerwehr einzutreten.

    Also: Nett mit den Leuten sprechen, dann geht das.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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