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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Sicherlich ist es ratsam, die Vorschriften zu studieren.Aber manchmal ist es einfacher, mal den Löschgruppenführer, oder den Leiter der Wehr einfach so zu fragen. Denn wenn es mir bei der Wehr im Ort nicht gefällt, und ich die Wehr im Nachbarort attraktiver finde, kann mich doch niemand dazu zwingen, dort tätig zu werden! Und dann lässt sich bestimmt ne Lösung finden!
    Wir haben 40 Aktive, und von denen wohnen 6 in den Nachbarorten, bis se halt am GH sind dauert es 2-3 Minuten länger, aber die schaffen es immer unseren ELW zu erwischen.
    Von Einsatzkräften, die als Gäste bei uns mitfahren wollen, halten wir eigentlich nicht sehr viel,bzw., verlangen schon, dass se vorher 3-4 mal zum Dienstabend kommen, um Sie ein wenig kennen zu lernen.

  2. #2
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    Umzug

    Hallo zusammen ,

    ich bin neu hier und hätte da mal eine frage zum Thema Umzug !

    Ich komme aus Bawü und bin dort in einer FF ziehe aber in den Nächsten wochen um Nach Niedersachsen und würde gern dort dan auch in die FF eintreten was ist zu tun Bzw zu beachten ?
    Geht mir den da meine Dienstzeit die ich schon geleistet habe verloren und meine ganzen ausbildungen die ich gemacht habe oder gelten die immer noch ??
    Muss mich die dortige FF aufnehmen?

    ich bedanke mich schonmal im vorfeld für eure hilfe,

    MfG

    Firsty

  3. #3
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    Dienstzeit sowie Lehrgänge werden natürlich anerkannt. Bei Dienstgraden gibt es teilweise mal Diskussionen, aber wer auf Dienstgrade etwas gibt...

    Aufnehmen "muss" dich natürlich niemand, aber wenn du selbst keinen Grund nennen kannst, warum man dich nicht nehmen sollte, wüsste ich nicht was dagegen spricht. Einfach auf einem Dienstabend hingehen, fertig.

  4. #4
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    Hallo,

    die Dienstzeit wird in der Regel anerkannt, genaueres sagen kann der:

    Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
    Bertastraße 5
    30159 Hannover
    Telefon 0511 – 888 112
    Telefax 0511 – 886 112
    Internet www.lfv-nds.de

    Zu den Lehrgängen: auch diese werden meist, auf Antrag, anerkannt. Der Antrag wird durch die:

    Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
    - Standort Celle -
    Bremer Weg 164
    29223 Celle
    Telefon: +49 51 41 9 79-0
    Fax: +49 51 41 9 79-217
    E-Mail: kontakt@nabk.niedersachsen.de

    bearbeitet. Die entscheiden, nach Prüfung der Ausbildungsinhalte, welcher Lehrgang anerkannt wird.

    In die jeweilige kommunale Feuer (um welche Kommune geht es denn?) aufnehmen muss Dich natürlich niemand. Allerdings werden ausgebildete Kräfte sehr gerne genommen, da sie schon sehr kurzfristig (nach einer kurzen Ausbildung / eher "Einweisung") in die örtlichen und bundesländerspezifischen Besonderheiten voll einsatzfähig sind. Am Besten in der zukünftigen Ortswehr beim Ortsbrandmeister vorstellig werden und sich dort erkundigen, wie der Stand ist. Es soll in NDS tatsächlich (ein paar wenige) Ortswehren geben, die alle Plätze im Gerätehaus besetzt haben und daher einen Aufnahmestop verhängen müssen... ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Guten morgen,

    vielen Dank für diese info´s das Hilft mir schon sehr weiter,mir ging es halt darum weil ein kamerrad zu mir meinte wen ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben prakitsch Vorstelle müsste die mich eben über nehmen !Dem ist wohl nicht so Bzw gibt es auch keine gestzliche regelungen oder richtlinen !?

    Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)

    nochmals danke für die schnelle und guten Antworten

    MfG

    Firsty

  6. #6
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    So zu dem Beitrag von Paul, der nun mittlerweile hier steht, steht im § 11 Absatz 2 folgendes geschrieben:
    (2) Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben.
    Quelle: http://www.feuerwehr-lindern.de/nied...hutzgesetz.htm
    Jetzt ist natürlich die Frage, ob man Gemeindeeinwohner auch ist, wenn man den zweiten Wohnsitz dort gemeldet hat. Dabei würde ich sagen nicht, da sich dort wo der zweite Wohnsitz gemeldet ist, sich nicht dauerhaft aufhält. Darum ja auch zweiter Wohnsitz. Aber ich denke das sollte/muss man vorher klären. Würd mich auch mal intressieren, ob das der Fall ist.

  7. #7
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    kann einer sowas auch für bayern "rauskramen"? Wäre echt dankbar dafür. Also zumindest für einen § der das nicht ausdrücklich verbietet, so wie der vorige eben.

    EDIT: Ich hab mir zwar des BayFWG angeschaut aber nichts gefunden so wie es im Niedersächsichen FWGesetz steht... aber ich will sicher gehen.
    Geändert von Bugs B (10.02.2005 um 20:47 Uhr)

  8. #8
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    Guten Morgen,

    BayFwG Art. 6 Abs. 2, Art. 8 Abs. 3, Art. 19 Abs. 5.
    Nachlesen kannst Du es Dir aber selber: http://www.kfv-landshut.de/gesetze/bayfwgh.htm

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  9. #9
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    dankeschön!
    Aber Art. 8 bzw Art. 19 haben ja nichts mehr mit den "normalen" Dienstleistenden zu tun

  10. #10
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    Bitte schön!

    Du hast ja auch nicht genau geschrieben, für wen Du die Antwort genau brauchst. Du wolltest ja nur "sowas" haben...

    Gruß und schönes WE
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  11. #11
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    alles klar.
    ich hatte zwar mir auch des BayFwG runtergeladen und gelesen,allerdings das net so sorgfältig. Hab wohl den Absatz dann überlesen ;-)

  12. #12
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    2.Wohnsitz?

    Hallo,

    ich werde am 1.9 umziehen und dort nur innerhalb der Woche Wohnen, will aber in die örtliche FFW eintreten. Jetzt meine Frage:
    Muss ich, um in die dortige FF einzutreten meinen 1.Wohnsitz dort anmelden oder geht das auch über den 2.Wohnsitz?

    Hintergrund: Bin als SAZ zur BW gegangen und war voher hier bei uns im Dorf in der FF. Ausgetreten bin ich schon weil es da gewisse Probleme gab, nun möchte ich aber net mein Hobby aufgeben....Bundesland ist NDS.

    Danke für die Antworten!

  13. #13
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    Das Niedersächsische Brandschutzgesetz spricht von Gemeindeeinwohnern. Die Gemeindeordnung wiederum sagt, das als Einwohner gilt, wer seinen "Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt" dort hat. Darunter sollte dann auch der Zweitwohnsitz fallen.

  14. #14
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    Moin..

    Als SaZ wirst du dich ja in den ersten Tagen (ab dem Zeitpunkt, an dem du SaZ bist)
    als Erstwohnsitz "Kaserne" ummelden müssen. Nur wenn du "Heimschläfer" bist, und
    das ist logistisch in den ersten 2-3 Jahren aufgrund AGA und Lehrgängen einfach unklug,
    würde u.U. ein Zweitwohnsitz "reichen". Genauere rechtliche Grundlagen solltest du
    in deinem GeZi erfahren.

    Da du auch recht schnell deinen Lehrgangsplan erhälst, die einzelnen Lehrgänge zwischen
    4 Wochen und 6 Monaten dauern und nicht gerade "Kasernennah" stattfinden müssen,
    UND du während dieser Abschnitte zum Teil einfach keine Zeit haben wirst, einem Alarm
    folge zu leisten, wird das "Hobby Feuerwehr" -zumindest die Lehrgangszeit- äusserst
    schwierig.

    Grundsätzlich (aus eigener Erfahrung) ist es schwer, während der Dienstzeit einem
    Alarm zu folgen, wegen einem Alarm "zu spät" zum Dienst zu erscheinen oder wegen
    der "durchgemachten Nacht im Feuer" nicht diensttauglich (Erschöpfung) zu sein,
    wird sicher nur durch einen sehr grosszügigen Kompaniechef nicht zu dienstrechtlichen
    Konsequenzen führen.

    Grundwehrdienstzeit und Spezialgrundausbildung - keine Chance .. Einsatzklar bist
    du dann nur in sehr geringem Umfang - klar, auch wenige Stunden sind besser als
    nichts, was die Ausrückstärke angeht..

    Im Endeffekt kommt es auf die Tätigkeit an, die du nach deinen Ausbildungen
    durchführen wirst - es gibt auch bei der Bundeswehr quasi "Bürojobs", auch Schichtdienst,
    wo man dann mehrere Tage am Stück frei hat, und mit einem grosszügigen Chef
    wirst du sicher eher mal zu spät kommen dürfen als mit einem dienstbezogenerem.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  15. #15
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    Danke für die Antworten. Ich bin schon seit 2Monaten SAZ;) Umgemeldet habe ich mich nicht, das wollte ich aufschienben bis ich die Wohnung habe. Aga musste ich nicht machen da ich Wiedereinsteller bin.
    Bin nur Mannschafter, also Lehrgänge wird es nicht ganz so oft geben, mache übrigens einen Bürojob/Waffenkammer. Mir ist klar das in der Dienstzeit kein Einsatz von mir angenommen wird, das soll alles immer erst nach Dienst passieren.
    Werde mal mit dem Spieß drüber reden wie das nach ner Einsatznacht aussieht, ob ich da später kommen darf oder ob ich Stunden nehmen müsste.
    Erstmal ist wichtig das ich den 2.Wohnsitz anmelde und dann auch in die FFW eintrete.Dann bin ich schonmal sehr sehr glücklich. Alles weitere kläre ich dann.

    PS: Das wird eine Umstellung für mich sein da ich nun von einer Dorfwehr in eine große Schwerpunktwehr wechsle. Ich freue mich schon:)

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