Hey Leute,

heute ist mir dieses Fahrzeug wieder entgegengekommen und ich kann nur sagen: Es ist tatsächlich ein RKL-Balken in grün. Glaube nicht, dass der nur im Stand genutzt wird, sonst hätte man doch wahrscheinlich auf Standardorangefarben oder gelb zurückgegriffen?

Ich würde echt gerne mal wissen, ob es einen (juristischen) Unterschied gibt. In den einschlägigen Vorschriften findet sich ja tatsächlich kein entsprechender Hinweis...

Wenn ich es schaffe, werde ich das Dingen einmal fotografieren; nicht, dass ich noch denkt, ich sehe grün... ;-)

Schönes Wochenende!

Christian