Hallo,


wie gesagt es muß sich um ein Gerät handeln welches in .de eine CE Zulassung hat und mit dem Vergleichsmuster übereinstimmt.


BOSCH macht es z.B. so mit seinen FuG8b die schon älter sind und noch keine CE bzw. e1 Kennzeichnung haben. Die Geräte entsprechen schon immer den Vorschriften was EMV angeht, nur gab es das CE Zeichen /e1 Zeichen noch nicht, es kann aber bei BOSCH bestellt werden und darf auf die Geräte geklebt werden !