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Thema: Zollgebühren

  1. #1
    Raven Gast

    Zollgebühren

    Hallo zusammen!

    Vielleicht kann mir hier jemand helfe. Ich habe vor in USA mehrere FuG bei einem Versender zu bestellen. Womit ich jedoch keine Ahnung habe, ist was der deutsche Zoll dazu sagt...

    Kann mir jemand mitteilen, wie hoch die Zollgebühren sind die ich da zahlen muß? Falls das wichtig ist: handelt sich um Betriebsfunkgeräte.

    Danke

  2. #2
    Registriert seit
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    653
    Hallo Raven,

    Her(t)zlich Willkommen im Forum...

    Ich weiss ja nicht wie das in den USA ist, aber ich denke du willst die Geräte hier ordnungsgemäß bei der RegTP anmelden. Jetzt weiss ich aber nicht ob bei den Geräten die aus dem Ausland importiert werden, ein CE-Zeichen vorhanden ist und ob die sonst gegen keine Gesetze verstossen etc...

    Da ist die RegTP sehr genau drin...

  3. #3
    Raven Gast
    Kein schlechter Einwand, aber nehmen wir mal an, dass die Geräte gegen keine Bestimmungen der RegTP verstossen...

  4. #4
    HOG Gast

    Zollgebühren

    Hallo Raven,

    auf jede Ware gibt es 12,8% Zoll. Ware + Zoll davon nochmal 16% Einfuhrumsatzsteuer.

    Beispiel:

    Zollwert: 634,55 €

    Zoll für 634,55 € (12,8%) ist 81,22 €

    gibt 715,77 € (Zollwert + Zoll)

    EUSt für 715,77 (16%) ist 114,52 €

    = Ware für 634,55 € + 81,22 € Zoll + 114,52 EUSt


    Willkommen in Deutschland.

    Ach ja DHL will als Vorlageprovision 2% und 16% Mwst auf Vorlageprovision.


    MFG HOG
    Geändert von HOG (15.09.2003 um 22:27 Uhr)

  5. #5
    Raven Gast
    Danke! Lange hab ich gesucht...

    Aber um den Gedankengang von Aeskulap noch mal aufzugreifen. Was macht der Zoll, wenn die Geräte kein CE-Zeichen haben oder andere Kennzeichnungen fehlen (Zulassungszeichen etc.)?

  6. #6
    HOG Gast
    ähh noch was.

    Schau mal unter: http://www.zoll-d.de/index.html welcher Zolltarif für FuG gilt.

    Und hier zum Thema Produktsicherheit (z.B. CE-Zeichen): http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_ste...eit/index.html
    Geändert von HOG (15.09.2003 um 22:58 Uhr)

  7. #7
    Registriert seit
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    613
    Auf Funksende und Empfangsgeräte muss seit 2001 KEIN Zoll mehr gezahlt werden. Es sind lediglich 16% MwSt. zu entrichten.
    Macht sich sehr gut wenn man mal die Preise vergleicht. Mein TS-2000 war schlappe 600.- € günstiger als in DL.
    Der Faktor Porto sollte aber nicht außer acht gelassen werden.

    Gruß
    Maik
    www.funkhandel.com - Der günstige Shop mit der größten Auswahl an DME und FME - Funktechnik Direktimporteur
    www.powerblitzer.com - Shop für Notfallbeleuchtung, Powerflash Warnlampen, LED Blitzer und Frontwarnsysteme

  8. #8
    Raven Gast
    Ok, und wenn die Geräte keine Zulassung in Deutschland haben? Ich meine, wie sollen die sie haben wenn ich in USA kaufe? Was macht der Zoll damit?

  9. #9
    Registriert seit
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    613
    Das interessiert doch denn Zoll nicht, ob die Geräte eine Zulassung für DL haben. Das Problem liegt ganz woanders. Die Teile haben kein CE Kennzeichen und damit wird das "in den Verkehr bringen" nicht ganz einfach.
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    www.powerblitzer.com - Shop für Notfallbeleuchtung, Powerflash Warnlampen, LED Blitzer und Frontwarnsysteme

  10. #10
    Christian Gast
    Hallo


    "in Verkehr bringen" tut er aber nur wenn er die Teile verkauft. Außerdem werden Produkte namhafter Hersteller für den Weltmarkt entwickelt und haben meist auch weltweit die erforderlichen Kennzeichnungen (Grüner Punkt, CE Zeichen). Manche Geräte können auch nachträglich mit einem CE-Zeichen augerüstet werden, wenn es sich z.B. um ein baugleiches Gerät handelt welches es auch in .de gibt, welches in .de eine CE Zulassung hat, dann darf es auch nachträglich mit CE-Zeichen versehen werden. CE Zeichen gibts z.B. bei Conrad Electronic von der Rolle...

  11. #11
    Registriert seit
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    653
    Original geschrieben von Christian
    Hallo

    Manche Geräte können auch nachträglich mit einem CE-Zeichen augerüstet werden, wenn es sich z.B. um ein baugleiches Gerät handelt welches es auch in .de gibt, welches in .de eine CE Zulassung hat, dann darf es auch nachträglich mit CE-Zeichen versehen werden. CE Zeichen gibts z.B. bei Conrad Electronic von der Rolle...
    Aber ich glaube nicht, dass man so einfach auf die Geräte ein CE-Zeichen draufpappen darf...
    Das wäre ja dann zu einfach...

  12. #12
    Christian Gast
    Hallo,


    wie gesagt es muß sich um ein Gerät handeln welches in .de eine CE Zulassung hat und mit dem Vergleichsmuster übereinstimmt.


    BOSCH macht es z.B. so mit seinen FuG8b die schon älter sind und noch keine CE bzw. e1 Kennzeichnung haben. Die Geräte entsprechen schon immer den Vorschriften was EMV angeht, nur gab es das CE Zeichen /e1 Zeichen noch nicht, es kann aber bei BOSCH bestellt werden und darf auf die Geräte geklebt werden !

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