Ich denke, man darf die Durchsage gar nicht weitergeben. Auch nicht nachgesprochen. Denn lt. TkG ist das Mitteilen von Infos aus dem BOS-Funk an andere verboten (Wenn man es schon verbotener/zufälliger Weise mitgehört hat). Dienstlich gesehen hat man ja was unterschrieben, nichts weiter zu erzählen.
Demnach würde ich keine Durchsagen auf die Webseite stellen, sondern wie in den Nachrichten davon berichten.
Zum Beispiel: 14.45 Uhr: Einsatz für FW soundso zum VKU B12.
Das geht doch auch und ist nicht auf den BOS-Funk-Bereich zurückzuführen.
MfG Steffen