Hallo,

ich habe auf einer Homepage gesehen, dass Original Funkaufzeichnungen (Alarmaufzeichnung, Piepserdurchsage) für jedermann anzuhören sind.

Da wir auch eine Feuerwehr Homepage betreiben, würde mich interessieren, wie da die rechtslage aussieht, wenn man beispielsweise in der Rubrik "Einsätze" zu den Einsätzen nicht nur ne Beschreibung und Bilder hinzufügt, sondern auch eine kurze Aufzeichnung der FME durchsage?

Hat hierzu jemand Informationen?