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Thema: BOS: Alarmaufzeichnungen in Homepage einbinden

  1. #1
    Firestar Gast

    BOS: Alarmaufzeichnungen in Homepage einbinden

    Hallo,

    ich habe auf einer Homepage gesehen, dass Original Funkaufzeichnungen (Alarmaufzeichnung, Piepserdurchsage) für jedermann anzuhören sind.

    Da wir auch eine Feuerwehr Homepage betreiben, würde mich interessieren, wie da die rechtslage aussieht, wenn man beispielsweise in der Rubrik "Einsätze" zu den Einsätzen nicht nur ne Beschreibung und Bilder hinzufügt, sondern auch eine kurze Aufzeichnung der FME durchsage?

    Hat hierzu jemand Informationen?

  2. #2
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    Rechtlich gesehen: verboten!
    TKG § 85 Fernmeldegeheimnis

    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

    (2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

    (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

    (4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber dem Führer des Fahrzeugs oder seinem Stellvertreter.

    ==============================================

    TKG § 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    --------------------------------------------------------------------------------

    Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
    Christian Gast
    Hallo,

    VERBOTEN ganz klar ! Wo bleibt denn da der Schutz der betroffenen Personen ?

  4. #4
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    Hallo!
    Natürlich ist es verboten. Gib uns doch mal die URL ;).

    Ich habe dies bereits auf 2-3 Feuerwehrseiten gesehen, nur war dort vernünftigerweise alles Nachgesprochen und Details wie Hausnummer etc. wurden weggelassen.

    Schönes Wochenende Euch da draussen!!
    <a href="http://www.kalina-funktechnik.de">Kalina Funktechnik</a>
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  5. #5
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    is bei den Ösis:

    http://www.ff-ober-grafendorf.at

    bei Einsätze
    Windows - kein Tag ohne STRG + ALT + ENTF

  6. #6
    Gregor Gast

  7. #7
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    Wobei die Seite der FF Bobstadt wirklich gut gemacht ist.
    <p>
    <a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>

  8. #8
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    Original geschrieben von Mopfel2002
    Hi,
    österreich hat natürlich ne andere Rechtslage als wir, aber ich geh mal davon aus das, dass bei denen genauso verboten ist,
    wie bei uns.
    Ja, wenn man bedenkt, dass dort sogar Scanner verboten sind und man an die Geräte gar nicht so leicht drankommt...

    mfg lars

  9. #9
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    Original geschrieben von Lars Zerpich
    Ja, wenn man bedenkt, dass dort sogar Scanner verboten sind und man an die Geräte gar nicht so leicht drankommt...

    mfg lars
    Ja?

    Dann les aber mal hier:

    http://www.albrecht-online.de/servic...esterreich.pdf

    Da steht aber etwa anderes drin!!

  10. #10
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    Original geschrieben von Aeskulap
    Ja?

    Dann les aber mal hier:

    http://www.albrecht-online.de/servic...esterreich.pdf

    Da steht aber etwa anderes drin!!
    Interessantes Dokument. Die Rechtslage scheint also ähnlich wie und D zu sein.
    <p>
    <a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>

  11. #11
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    Eine Wehr aus unserem Landkreis hatte bis vor kurzem noch Alarmdurchsagen zu den meisten Einsätzen auf der HP veröffentlicht. Da das der Webmaster allerdings ohne Absprache mit der Führung gemacht hat gabs ziemichen Ärger als die das herausgefungen haben. Die Führung sah hier einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und der Webmaster musste alle dementsprechenden Beiträge umändern. Seither werden auch keine Einsatzberichte mit FME-Alarmdurchsagen mehr auf deren Homepage eingestellt.

  12. #12
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    Original geschrieben von Aeskulap
    Ja?

    Dann les aber mal hier:

    http://www.albrecht-online.de/servic...esterreich.pdf

    Da steht aber etwa anderes drin!!

    Ja, tatsächlich. Ich hatte das anders in Erinnerung, hatte ich mal irgendwo gelesen und auch gelesen, dass in A nur Funkamateure einen Scanner offiziell kaufen können. Ich glaube, es stand in der "Radio-Scanner".

    mfg lars

  13. #13
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    Hi Bogg,

    also bei uns kann man die Radio-Scanner nur in der Bahnhofsbuchhandlung bekommen...

    Denke mal wird bei dir auch so sein, denn am BHF hat man meistens die größte Auswahl...

  14. #14
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    @Aeskulap
    Die bekommste auch im Kaufhof in dem kleinen Zeitungsladen.

    Gruß Sascha

  15. #15
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    Original geschrieben von Bogg
    Hey Lars,
    wo bekommt man die Radio-Scanner Zeitschrift, hier bei uns habe ich die noch nie gesehen!?!
    Gibt es hier in etlichen Zeitschriftenläden, insbesondere die
    an den Bahnhöfen sollten die eigentlich haben, wie schon
    geschrieben wurde. Das Blatt gibt zwar in einigen Punkten immer mal wieder Anlass zu Kritik, aber es ist eigentlich die einzige Zeitschrift, die eben auf den Bereich Scanner und BOS
    spezialisiert ist.

    mfg lars

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