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Thema: 30 Stunden Fortbildung

  1. #1
    Timm Gast

    30 Stunden Fortbildung

    Hallo zusammen

    Weis jemand ob der RS verfällt wenn man die 30 Stunden Fordbildung mal nicht gemacht hat.

    Bei RA ist die Fortbildung doch pflicht oder ?

    vielen Dank schon mal

  2. #2
    Registriert seit
    09.05.2003
    Beiträge
    653
    Hi,

    nein der RS verfällt dann nicht. Du darfst dann halt deinen "Beruf" als Rettungssanitäter nicht ausübern, solange du die 30-Stunden Fortbildung für das Jahr nicht hast...

    Die 30.-Stunden Fortbildung ist übrigend ab Rettungshelfer pflicht!

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    543

    Re: 30 Stunden Fortbildung

    Original geschrieben von Timm
    Hallo zusammen

    Weis jemand ob der RS verfällt wenn man die 30 Stunden Fordbildung mal nicht gemacht hat.

    Bei RA ist die Fortbildung doch pflicht oder ?

    vielen Dank schon mal
    Hallöchen...
    dann ist auch noch die Frage aus welchem Bundesland Du kommst...In Hessen musst Du Fortbildungen besuchen in Niedersachsen gibt es keine Pflicht... Solltest mal das zu Dir passende Rett-Gesetz durchlesen. Das steht das wunderbar drinnen geschrieben.

    Cu
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  4. #4
    Timm Gast
    Besten Dank

    werde mir mal das Rettgesetz raus suchen

    Gruß
    Tim

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