Hi,
nein der RS verfällt dann nicht. Du darfst dann halt deinen "Beruf" als Rettungssanitäter nicht ausübern, solange du die 30-Stunden Fortbildung für das Jahr nicht hast...
Die 30.-Stunden Fortbildung ist übrigend ab Rettungshelfer pflicht!
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nein der RS verfällt dann nicht. Du darfst dann halt deinen "Beruf" als Rettungssanitäter nicht ausübern, solange du die 30-Stunden Fortbildung für das Jahr nicht hast...
Die 30.-Stunden Fortbildung ist übrigend ab Rettungshelfer pflicht!
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