Mal zum Thema Besitz und Betrieb von BOS-Geräten bei Händlern:
Der Händler darf die Geräte natürlich besitzen, ganz klar, denn sonst könnte er sie ja nicht verkaufen. Betreiben darf er die (Funk-)Geräte nicht, da er die nötige Frequenzzuteilung nicht erhalten hat/kann. Der Betrieb bei Abgleich/Reparatur ist an Funkmessplätzen gestattet, es gibt natürlich auch Abgleicharbeiten an Antennen, da sollte man aber mal einen Kanal höher oder tiefer schalten, um kein Relais aufzutasten. Ansonsten ist der Händler genauso ein Privatmann wie jeder andere auch.