Die FwDV 7 sagt ganz klar, dass Einsatzkräfte, die als AGT eingesetzt werden, eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben müssen. Damit ist das Thema durch.
Die FwDV 7 sagt ganz klar, dass Einsatzkräfte, die als AGT eingesetzt werden, eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben müssen. Damit ist das Thema durch.
Also in meinen Augen ist eine Führungskraft (GF, ZF,...), die so etwas zulässt, vollkommen verantwortungslos und fahrlässig dabei!!!
Es geht hier nicht einfach um irgendwelchen Papierkram oder sowas in der Richtung. So nach dem Motto: "Pah... Behördenkram - kann ich viel besser!"
Nein, es geht darum, ob man für solche Einsätze gesundheitlich und vorallem PSYCHISCH tauglich ist.
Was ist denn, wenn einer dabei durchdreht, oder einen Fehler macht?
Und zum Führerschein:
Eigentlich doch das selbe in grün...
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich möchte allerdings nochmals betonen das mir hierbei nur um eine Frage ohne direkten Hintergrund ging.
Eine ähnliche Frage, wo es nur um das Tragen des Gerätes ging, wurde letztens bei einer Übung gestellt.
Und aus eigener Interesse bin ich dann hier einen Schritt weiter gegangen.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.
Öh, doofe Frage:
Warum hat Kamerad XY, Atemschutztauglich mit gültiger G26.3, dann noch keinen Atemschutzlehrgang, wenn er in "Ausnahmefällen" auch ohne AGT-Lehrgang mit rein soll?
Möglichkeit 1: Er ist noch nicht lange genug in der Wehr und war dementsprechend noch nicht auf Lehrgang: Nicht einsetzbar, da vermutlich wichtige Kenntnisse über den sicheren AGT-Einsatz fehlen..
Möglichkeit 2: Kamerad hat "keine Lust" den AGT-Lehrgang zu machen - Da sollte dann evtl. vorher das Gespräch gesucht werden..
Bei uns würde NIE jemand ohne AGT-Lehrgang und das Wissen um einen sicheren Atemschutzeinsatz in einen solchen geschickt werden!
Weiß nicht wie das rechtlich aussieht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das möglich ist, weil ja die körperliche Fähigkeit, einen PA zu tragen, gegeben ist.. Wenn man dann während der Ausbildung ne umfassende Einweisung kriegt sollte das ja eigentlich ausreichen, aufem AGT-Lehrgang ist es ja auch nichts anderes.. (Aber genau weiß ich es nicht..)
Mfg.
Geändert von Max K. (05.10.2008 um 11:25 Uhr)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
ähm hab ich das falsch verstanden? ich dachte das mit dem notfalls war so gemeint wenn jmd agt lehrgang hat aber seine g26.3 zb seit nr woche abgelaufen ist oder halt ein monat....
das is zwar dann nich korrekt....aber eher vertretbar?! finde ich
Naja, im Originalposting (von 2002, oops) steht:
Ich habe zu Ohren bekommen, dass auch Feuerwehrleute ohne Atemschutz-Lehrgang [...] an Atemschutz-Einstätzen sowie Übungen teilnehmen!Naja, rechtlich ist die Sache wohl klar.. Evtl. spielts auch noch ne Rolle, ob die G26 "nur" abgelaufen ist, weil sie nicht aufgefrischt wurde, oder ob man sie aus körperlichen Gründen nicht mehr schafft.. Aber generell eher ein klares nein, oder?
das is zwar dann nich korrekt....aber eher vertretbar?! finde ich
Warum läuft sone Untersuchung eigtl. ab? Man weiß doch 3 Jahre lang, wie lange die gültig ist, oder? Das ist genau wie das Geschenkekaufen an Heiligabend, weil der Termin ja "so plötzlich" kam :-)
Mfg.
Geändert von Max K. (05.10.2008 um 11:47 Uhr)
hallo :E
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