( x ) Die müssen nicht schnell sein, aber genauso als Einsatzfahrzeug (u.A. zwecks Verkehrsabsicherung) zu erkennen sein.
Zu den Thema fällt mir jetzt ein Beispiel ein :
Was ist wenn der Betreuungszug auf die Autobahn muss um
dort die im Stau stehenden zu Verpflegen ??? (A5 nach Gefahrgutunfall 17 Stunden gesperrt, A3 nach Tanklastzugunfall 10 Stunden gesperrt, usw)
Nicht nur das der LKW sich selbst nicht als Einsatzfahtzeug kenntlich machen kann um durch den Stau zu fahren (Aufm Standstreifen oder Rettungsschneise) auch andere Verkehrsteilnehmer erkennen den LKW nicht und wissen nicht das er Verpflegung hat.
Also auch wenn die Häufigkeit der "Blaulicheinsätze" für so einen LKW sehr gering sind, sollte man doch DIE Situationen berücksichtigen bei denen ein Blaulicht dringend nötig wäre.
Wenn der LKW die eigenen Kräfte bei einem Einsatz verpfelgen soll, dann ist sicher nicht jede Minute entscheident, allerdinsg sollte schon mal alleine aus Gründen der Verkehrsabsicherung an eine kenntlichmachung gedacht werden.
Gruß Joachim




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