Ist doch ganz einfach:
"Normale" 2m-Geräte, also Betriebsfunk-Versionen, dürfen mit bis zu 6W Ausgangsleistung betrieben werden. Das gleiche gilt dementsprechend aber auch für 4m-Betriebsfunkgeräte.
Im Gegensatz dazu darf ein Funkgerät welches der TR-BOS entspricht keine so hohe Sendeleistung haben. Leider hab' ich die Werte aus der TR-BOS im Moment nicht im Kopf und die TR auf einem anderen Rechner, so dass ich auch nicht genau nachsehen kann. In Bayern gilt auf jeden Fall für alle nichtpolizeilichen BOS, dass deren 2m-HFG mit max. 1W Ausgangsleistung arbeiten dürfen, obwohl sie weit mehr könnten (z.B. GP900-11b mind. 5W).