Hallo
Da bei Ebay keine versteigerungen nach §156 BGB stattfinden, kaufst du dort waren mit einem Normalen Kauffertrag.
Das Fernabsatzgesetz gilt für Verträge über Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, die insbesondere im E-Commerce zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden (Fernabsatzverträge), jedoch nicht für Verträge, die zwischen einzelnen Verbrauchern geschlossen werden.
Die Verjährungsfristen beim Verbrauchsgüterkauf sind unabdingbar gemäß §475 BGB. Bei Gebrauchten Sachen kann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden.
Sonst gelten für Sachmängel (§434 BGB) auch immer die Verjährungsfristen nach § 438 BGB. Allerdings können diese auch anders vereinbart werden.
Hier der link zum Bundesgesetzblatt (wer es denn versteht):
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101061f.pdf




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