Hallo,
ich möchte Euch zur Verwendung von Einmalartikeln auf das MPG (Medizin Produkte Gesetz) aufmerksam machen.
Ihr begeht eine Ordnungswidriegkeit, wenn Ihr die Zweckbestimmung eines Medizinproduktes (das ist auch ein Beatmungsbeutel allerdings auch ein Pflaster) nicht einhaltet. Wenn in der Gebrauchsanweisung das Wörtchen Einmalartikel steht, dann ist das nach MPG ein Einmalartikel. Also nur einmal zu verwenden. Eine Aufarbeitung des Atembeutels ist sicherlich machbar, allerdings bringt Ihr dann ein neues Medizinprodukt auf den Markt. Mit alle Rechtlichen Konsequenzen. Hier geht es um z.B. um die Materialbeschaffenheit, da diese auf nicht aufbereiten ausgelegt ist. Desweiteren um die vom Produkt ausgehende Sicherheit.
Sicherlich ist dies ein schlichter Gesetzestext und nichts ist so umfangreich wie Gesetze in Deutschland ;-), doch denkt an die Konsequenzen wenn etwas passiert.