ORIGINAL ist verboten. Einfach weil der BOS Funk nicht für dritte oder für die Öffentlichkeit erlaubt ist. Auch wenn nur zu hören ist "Einsatz für die FF XY" ist es trotzdem BOS Funk.

Rechtlich ungefähr genauso wie Mithören (in der Öffentlichkeit)

Nachgesprochen geht natürlich dann. Natürlich sollte man dann aber auf brisanten Inhalt verzichten (Namen usw) Sollte aber bei den Alarmdurchsagen eh nicht der Fall sein ...

Gruß Joachim