https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...&det_id=404640
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015

"Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen."

Damit ist auch klar geregelt, wer den Sachaufwand und damit die Hoheit über die Feuerwehr-Ausrüstung hat.

Im Zuge der IT-Sicherheit gerade im öffentlichen Bereich, der Datenschutzthematiken rund um die IT und die immer stärker werdenden Cyberattacken ziehen die Innenministerien bzw. die Kommunalaufsichtsbehörden die Daumenschrauben immer mehr an. Jedes Gemeindeoberhaupt bzw. die in der Verwaltung verantwortlichen Kräfte (Geschäftsleitung, Leiter Hauptamt o.Ä.) wird mit Rundschreiben, Worst-Case-Szenarien und Angeboten rund um die IT-Sicherheit bombardiert.
Von daher werden immer mehr IT-Aufgaben zentralisiert, um sich abzusichern.

Unsere Feuerwehren machen Kleinkram selbst, die Verwaltung der Laptops, die Pflege und die Berechtigungen habe ich als IT-Verantwortlicher der Gemeinde (hauptberuflich) und Feuerwehrmann (ehrenamtlich) problemlos zusammengeführt.
Ich kann mir vorstellen, dass dich diese Neuregelung frustriert und vielleicht auf den ersten Blick etwas unangenehm sein mag.

Mein Vorschlag ist, dass Du einfach mal auf den IT-Verantwortlichen zugehst und Ihr Euch über Verantwortlichkeiten, Maßgaben, Berechtigungen und Einschränkungen unterhaltet. Wenn man das sinnvoll regelt und entsprechend dokumentiert, sollte aus meiner Sicht nichts dagegen sprechen, dass du den Laptop weiter betreust. Mache ich nicht anders, ich bin doch froh, wenn ich meine Ruhe hab und mich nicht in Fachanwendungen einarbeiten muss.