Hmm, danke für diene Antwort, aber etliche Teile lassen mich an der Belastbarkeit deiner Aussagen zweifeln.

Warum sollte der Funkscanner ein Verstoß gegen das TKG sein? Dort heißt es in §89, Satz 4: "Das Abhören oder die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." Und: BOS-Funkrichtlinie, §4, Abs. 1: "Berechtigte des BOS-Funks sind: [...] 1.5 die kommunalen Feuerwehren, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren sowie sonstige nichtöffentliche Feuerwehren, wenn sie auftragsgemäß auch außerhalb ihrer Liegenschaft eingesetzt werden können; " Damit darf ich als Feuerwehr den Funkscanner und insbesondere auch die Informatioen daraus nutzen - sofern ich das als Feuerwehr tue. Also es muss ein dienstliches Bedürfnis dafür vorliegen. Und nein, Neugierde ist natürlich kein dienstliches Bedürfnis. Ob das ding zugelassen ist ist egal, es zählt halt als nicht vorhanden. Sprich man kann nicht sagen, wir kaufen kein Funkgerät, weil wir haben ja den Scanner. Aber wenn man formal ausreichend zugelassene Funkgeräte hat... Übrigens sieht Ba-Wü explizit ein Betriebsfunkgeräte (=nicht BOS zugelassen!) zum Betrieb auf BOS-Kanälen bei Flächenlagen vor...

Woher soll die Strafbarkeit einer seriellen Schnittstelle des DME kommen? Da braucht es keine Funkbude. Es muss nur sichergestellt sein, dass niemand unbefugtes die Daten bekommt. Damit ist natürlich eine Versendung per Mail kritisch, ein Monitor zur Straße nicht erlaubt und eine Durchsage, die man außerhalb eines gesicherten Gebäudes hört auch nicht zulässig (Exkurs: BF-Wachen, bei denen Einsatzfilmer regelmäßig den Alarmgong mit durchsage filmen?). Woher soll eine Strafbarkeit kommen, wenn ein Personenkreis, der die Information auf Grund ihrer Position eh bekommt/bekommen darf/soll sie über diesen Weg erhält? Unzulässig kann das aber auf Grund lokaler Regelungen, z.B. der Lst oder des Netzbetreibers sein. Dann ist es aber trotzdem nicht strafbar. Woher? Welche Vorschrift soll verletzt sein?

Alarmfax: Keine Ahnung wie verbreitet. Die ILS Saarland z.B. schickt das bei jedem Einsatz. Und das ist nicht unüblich habe ich mir sagen lassen... Das geht selbstverständlich automatisch, wenn eine RIC der Wache alarmiert wird geht das Fax raus. Nix mit manuell und wenn der Disponent Zeit hat...

Warum sollte die Handyalarmierung nicht erlaubt sein? Hier gilt auch: Kein offizieller Alarmierungsweg -> zählt als nicht vorhanden. Die Gemeinde kann nicht sagen, wir bauen die Sirene ab, wir haben ja die Handyalarmierung. Aber wenn es eine zugelassene Alarmierung gibt (sirene), dann kann die Handyalarmierung daneben selbstverständlich laufen. Frage ist hier: Datenschutz. Ist die Übertragung gesichert? Sind die Handys genug gegen Angriffe geschützt? Aber bei nur mitteilung Einsatz, ohne Details, vgl. Sirene, ist auch das kein Problem.

Deine Antwort zur Gateway Funktion disqualifiziert dich übrigens für den gesaten Berich... Das Gateway koppelt eine DMO-Gruppe und einen TMO-Gruppe. Anwendungsbeispiel: Die RTW Besatzung im Haus hat keinen TMO empfang -> RTW vor der Tür schaltet Gateway, dann kann per DMO zum RTW und dort über das Gateway ins TMO zur Leitstelle verbunden werden. Ob das immer Sinn macht ist eine andere Frage, zumal sich Gateways gegenseitig stören. Aber das geht und ist selbstverständlich zulässig.

Der Monitor muss nicht zugelassen sein. Warum auch? Aber i.d.R. wird er die Infos ja eh von einem DME mit serieller Schnittstelle oder einer Faxauswertung kriegen. Personen die ihn sehen gebe ich dir Recht, wobei nicht alle einen Textmelder haben müssen. Denn auch die ohne müssen die Infos ja spätestens am Gerätehaus erfahren (welches Fahrzeug? welche Einsatzkleidung? Wohin?!)

Rückmeldung: Wer die empfängt ist egal. Lst ist natürlich am besten, weil die dann frühzeitig reagieren kann, ansonsten ist auch eine Anzeige im Gerätehaus unproblematisch, zumindest in anonymisierter Form (8 komme, 2 später, 10 nicht, davon 5 AGT...)

Ich gebe dir durchaus Recht, dass viel gemacht wird, weil es geht und weil man das immer so gemacht hat. Da wird dann eben nicht nur die eigene Alarmierung angezeigt, sondern alle im Kreis. Weil es geht ja. Und das natürlich auch per SMS verschickt. An alle die es interssiert, inklusive Bild-Reporter. Und dann ist man natürlich ganz schnell im Bereich des Strafrechts. Und wer dann noch anfängt, Rettungsdienstalarmierungen auszuwerten um mitzubekommen, dass der RTW 08/15 gerade zu Oma Erna zum gynäkologischen Notfall fährt...
Warum z.B. RLP so extrem an seiner FEZ festhält weiß ich nicht - aber das das Regelungslücken ausnutzt bezweifle ich. Die dürfen nicht mehr, als jedes Funkgerät in einem Gerätehaus...(zumindest in dem hier betrachteten Kontext, Zugriff auf Leitstellenprogramm, Alarmierung etc. mal ausgeklammert).

Off-Topic: Ja, Funker müssen fundiert ausgebildet sein. Aber warum zur Hölle soll der, der das Funkgerät besetzt während der Rest der Truppe den Baum zersägt AGT, Maschinist und Gruppenführer sein?!? Und wie bekommt er eigentlich fundierte Einsatzerfahrung wenn er es nicht machen darf ohne? Mal vom praktischen Problem abgesehen, wie das eine Feuerwehr mit <10 Einsätzen pro Jahr hinbekommen soll, da ist fundierte Einsatzerfahrung dann nämlich eine Sache von Jahrzehnten. Nur um das Funkgerät zu besetzten?