Ich bin ja kein Rechtsexperte und man ist mit Vorsicht mit Sicherheit immer gut beraten, teilweise siehst du da aber Probleme, die so meiner Meinung nach nicht existieren. Aber es kann natürlich im Einzelfall immer übergeordnete Stellen geben, die Sachen einschränken. Also sowohl die Leitstelle, der Betreiber des Netzes, das Land, die Wehrführung, die Aufsichtsbehörde, das Datenschutzzentrum, etc.

Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen
Guten Tag alle zusammen,

da es ja nun mittlerweile so viel Software auf dem Markt gibt zum Thema: App-Alarmierung, Alarmmonitor, Bereitschaftsrückmeldung etc. Würde ich da gerne mal rechtlich "aufräumen". Bitte steinigt mich nicht, sondern korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Ich möchte nur einmal aufarbeiten wie es um die o.g. Themen rechtlich steht. Alles weis ich natürlich auch nicht, also bitte ich die Community um mithilfe.
Da man ja nun mit nicht mehr all zu viel Computerwissen diese Systeme in Betrieb nehmen kann und es so schon fast für jedermann möglich ist, so eine Software zu betreiben sollte man sich vielleicht vorher über die rechtlichen Folgen informieren. Dies ist m.M.n. aktuell nur sehr umständlich möglich.

Im folgenden möchte ich einmal die verschiedenen Themen unterteilen in:Auswertung, Handy-Alarmierung, Darstellung auf Alarmmonitor und Rückmeldung. Sollte man eurer Meinung nach noch weiter unterteilen, gibt es andere Optionen/Möglichkeiten,postet es!

Auswertung

Funkscanner/SDR: verstoß gegen Telekommunikationsgesetz: weitergabe von Funknachrichten die nicht für einen selber bestimmt sind; BOS-Richtlinien: wissentlicher Betrieb von Geräten die keine BOS-Zulassung besitzen auf BOS-Frequenzen
Verstoß TKG: Nur, sofern die Meldung nicht für mich bestimmt ist. Wenn ich mir nur Alarmierungen und Funk für mich höre kein Problem. Vgl. angeschaltetes Funkgerät im Fahrzeug... Ich bin ja berechtigt, BOS-Funk zu hören. Aber natürlich nur auf meinem Kanal, nicht den Rettungsdienst und natürlich nur meine eigenen Alarmierungen, nicht was die Nachbarwehr gerade so macht. BOS-Richtlinie: Schwierig. Möglich. Aber: Bei rein passiven Geräten unproblematisch, sie dürfen nur nicht als einzige Quelle genutzt werden. Also das kann nur Zusatzservice sein.
Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen

Pager/DME mit serieller Schnitstelle: Tatsache der Alarmierung: ok?!, vollständige Einsatzmeldung: Datenschutzrichtlinien? es werden ja Adress-und/oder Personendaten übertragen
Auch hier, ob ich den Melder lese oder er ausgelesen wird macht kein Unterschied. Die Frage ist, was ich mit den Daten machen. Wenn ich die z.B. veröffentliche ist das natürlich verboten, wenn ich sie nur für Feuerwehrzwecke nutze nicht, weil die Kräfte müssen ja wissen, wer was wann wo los ist.
Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen

Alarmfax: wird von den meisten/allen Leitstellen angeboten, also ok?!
Fax ist recht anerkannt, auch hier ist das Problem eher, wer das Fax bekommt. Eingesetzte Kräfte ist kein Problem, der Pressevertreter sollte es eher nicht bekommen...
Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen

Handyalarmierung: grundsätzlich ist die Weiterleitung einer Funkmeldung von einem auf ein anderes Netz illegal ?! Bsp: 4m auf 2m umsetzen oder 4m auf Telefon?
Kommt drauf an, was lokal geregelt ist. So grundsätzlich nicht, gerade im Digitalfunk gibt es ja extra die Gateway-Funktion...
Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen

vollständige Einsatzmeldung: Datenschutzrichtlinien, siehe Pager/DME mit serieller Schnitstelle
siehe vor, es kommt drauf an, wer die Meldung bekommt (oder bekommen kann)
Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen

Einsatztatsache: mMn ok, da ja keine persönlichen Daten übermittelt werden
Ja, wobei auch hier: Es kann unerwünscht sein, dass z.B. per Internet nachvollziehbar ist, wann die Feuerwehr genau alarmiert wird (live).
Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen

Alarmmonitor

direkt am Auswertegerät: mMn ok, da kein Zugriff über Funk o.ä. von außerhalb möglich

vernetzt per WLAN/LAN: mMn nicht ok, da Zugriff theoretisch von außen möglich
Anzeige gilt wie immer, wer kann das lesen? Nur alarmierte Kräfte unkritisch. Zugriff von außen kommt lokal drauf an, sofenr das System ausreichend abgesichert ist dürfte das durchaus gehen, die meisten Leitstellensysteme sind in irgend einer Art und Weise am Internet... Aber natürlich geht der Virenverseuchte,seit zwei Jahren nicht geupdate Rechner ohne Firewall nicht...
Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen

Rückmeldung

unabhängig von Alarmierung ok?!
Auch mit ok, wo ist das Problem?
Zitat Zitat von do1sku Beitrag anzeigen

Kommentiert/korrigiert und postet eure Meinung dazu, evtl. auch mit Gesetzestexten oder rechtlichen Belegen. Bei "?!" bitte ich um euren Kommentar dazu, da ich es aus meiner Sicht eingeschätzt habe. Wenn ihr zu diesen Themen Gesetzestexte oder Belege habt, die meine Meinung unterstützen oder widerlegen: bitte drunter Posten und korrigieren.

Danke für eure Mithilfe!