Ahja.
Bei uns macht das so ein seltsamer Einsatzleitrechner seit Ewigkeiten automatisch.
Und das steht in der Alarmierungssicherheitsverordnung oder was?Handyalarmierung:
da per se nicht erlaubt (Stichwort: Alarmierungssicherheit)
Darf ich denn Leute auf dem Handy anrufen und fragen, ob sie Zeit für einen nicht dringenden Einsatz haben?erübrigt sich jede Frage zur Überleitung ins Handynetz.
Was hat das Gateway mit Telefonfunktion zu tun?Die Gatewayfunktion, ist übrigens der umgekehrte Weg: mit dem "Funkgerät" kann auch telefoniert werden. Eine Überleitung des Funkverkehrs ist nicht vorgesehen.
Mein Gateway leitet von DMO zu TMO über und umgekehrt.
Also ganz strenggenommen ist es ein ... Monitor.Alarmmonitor:
siehe DME. Wenn alle Einsatzkräfte DME mit kompletter Textanzeige haben unkritisch, wenn 1. kein Unberechtigter lesen kann (wo im Gerätehaus wird der Monitor aufgestellt? -> Fenster, Spiegelungen, ...) und 2. der Monitior (der ja streng genommen ein großer DME ist)
Hää?ist a. bauartbedingt
Noch mehr Hää?und b. vom Kreis zugelassen.
Wir haben übrigens in der Umkleide eine grüne Tafel hängen. Da kann man mit Kreide etwas drauf schreiben. Den Einsatzort zum Beispiel.
Ich weiß allerdings nicht, ob Tafel und Kreide bauartbedingt vom Kreis zugelassen sind.
Genau. Das ist ja die klassische Aufteilung einer Gruppe. Es gibt einen Gruppenführer, der die Gruppe führt. Und fürs Funken braucht es dann mindestens einen zweiten Gruppenführer, besser einen Zugführer oder einen Verbandsführer mit Zusatzausbildung zum Informationssicherheitsbeauftragten.(offtopic/btw: wer besetzt denn in der Praxis die Funkgeräte im Einsatz? Meist die Leute, die ich nirgendwo sonst ruhigen Gewissens einsetzen kann (wegen Alter oder - noch schlimmer - Unerfahrene/Unfähige). "Ein bisschen Funken kann ja jeder...", ist übrigens der völlig falsche Gedanke! Wer an der Einsatzstelle das Funkgerät besetzt, hat neben fundierter Einsatzerfahrung mindestens(!!) die Ausbildungen zum Sprechfunker, AGT, Maschinist und zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen.)
Ein Sprechfunker-Lehrgang reicht dafür nicht. Das wäre ja auch albern zu glauben, dass ein Sprechfunker-Lehrgang die Qualifikation zum Funken nach sich ziehen sollte.
Vielleicht solltest Du das auch mal dem AFKzV mitteilen. Die FwDV 2 soll ja überarbeitet werden, derzeit steht da nämlich noch so ein Blödsinn drin:
3.1 Lehrgang „Sprechfunker“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.Gelten für die dann doch andere rechtliche Grundlagen, oder was?Wie gesagt, ich spreche von Freiwilligen Feuerwehren! Berufs-, Werk-, Betriebs-Feuerwehren sowie haupt- und nebenberufliche Wachbereitschaften stehen auf einem anderen Blatt.
Wenn da nicht "Moderator" stehen würde, müsste man an einen Troll glauben. Ich weiß aber nicht, ob es so jetzt wirklich besser ist.