Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1.10.2002 greift das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) in Verbindung mit Richtlinie 2014/30/EU. Danach müssen alle mit der Fahrzeug-Elektrik verbundenen Geräte (Funkgeräte, Sondersignalanlagen, Audiosysteme, Freisprechanlagen, Ladegeräte, usw ...) die bestimmungsgemäß während der Fahrt betrieben werden, über eine entsprechende EG-Genehmigung, erkennbar an der "e-Kennzeichnung", verfügen.
Geräte ohne Zulassung dürfen nur verwendet werden, wenn der Gerätehersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)