NRW hatte ich beim TO überlesen, sorry. Wer aber der Meinung ist, dass die Unfallkassen, Unfallversicherungsträger sich nicht hierzu äußern sollte mal aktuell nach der DGUV-Info 205-024 "Unterweisunghilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben" schauen.....Und: nicht nur ich bin der Meinung, dass Einsatzfahrten sehr wohl gefahrgeneigte / gefährliche Tätigkeiten sind....Man betrachte nur die in solchen Fällen weitaus höhere Wahrscheinlichkeit, in einen VU verwickelt zu werden, ob nun schuldhaft oder nicht.
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