Es ist völlig unerheblich, in welchem Bundesland ich mich befinde. Die StVG und StVO sind BUNDESgesetze bzw. -Verordnungen und somit für alle in Deutschland gleich.

Der Ausbilder sollte schon eine Person sein, die sich mit den nötigen Gesetzen und Vorschriften sehr gut auskennt. Also entweder jemand, der sich intensiv in die Gesetze und Kommentierungen einarbeitet (oder evtl. sogar ein Verkehrsrichter / Fachanwalt für Verkehrsrecht). Polizeibeamte sind erfahrungsgemäß keine gute Wahl, da viele (zum Glück nicht alle!) schon mit dem Unterschied Feuerwehr <-> Rettungsdienst/SEG/FR (§35 Abs.1 und 5a StVO) überfordert sind.

In der Ausbildung würde ich übrigens nicht nur §§35 und 38 StVO, sondern z. B. auch die
- StVO-Paragraphen 1, 3, 4, 11, 15, 15a, 21, 29, 34, 48, sowie
- StVG-Paragraphen 2, 3, 21, 24a, 24c
(nur eine kleine Auswahl, nicht abschließende Aufzählung!) ansprechen und erklären.

Kurz: jeder, der von der jeweiligen Einheitsführung damit beauftragt wird, darf die Mitglieder über Alarmfahrten informieren. Als Einheitsführer (und somit für ALLES in "meiner" Einheit verantwortlich was passiert, sogar das was ich nicht weiss(!!!)) sollte ich aber schon drauf achten, das der-/diejenige auch weiss wovon er/sie redet. Wenn ich als Einheitsführer "auf Nummer Sicher" gehen will, lasse ich mir von jedem Teilnehmer bestätigen, dass er/sie über die §§ der StVO und deren Rechtfolgen belehrt wurde und nehme diese Urkunde zur Personalakte. Dann kann keiner sagen "das wusste ich aber nicht".