Hm, ich werfe mal die Schlagworte UVV - besonders gefährliche Tätigkeit (hier Fahren mit Sonder- und Wegerechten) - daraus resultierende notwendige besondere Ausbildung/Schulung - regelmäßige Belehrung in den Ring
Ich möchte wissen, WER eine solche Belehrung durchführen darf. Das es sich dabei um eine notwendige Schulung handelt, ist mir schon klar. ;-)