zu Musterstadt X:
es ist der selbe Landkreis und hier wird auch niemals eine Rettungswache gebaut werden, soviel steht fest. Es befinden sich angrenzend eine große Kreisstadt mit RW und Klinik und ein Dorf mit einer kleinen RW. Ein Bau einer RW ist niemals zur Debatte gestanden, da die dort ansässige FFW eben schon seit vielen Jahren einen ehrenamtlichen FR betreibt. Inwiefern dies nun Rechtswidrig ist oder auch nicht, entzieht sich meiner Kenntnis!

zu Musterstadt Y:
die dort ansässige FFW besteht aus einigen hauptamtlichen RA und RS, ebenfalls ein Arzt ist Mitglied dieser Wehr. Von der Qualifikation wäre dieser FR mehr als qualifiziert!
Kommune und FFW-Inspektion wären dafür, der SB der ILS nicht ... und jetzt kommen wir zu einer weiteren wichtigen Frage: die Hilfsfrist fängt ab dem Notruf an zu laufen und nicht ab dem Status 3 Einsatz übernommen des alarmierten Fzg. ist das soweit richtig?
Dann ist die Aussage des SB der ILS schon mal eine glatte Lüge, denn dieser hat behauptet er könnte es nicht unterscheiden ob ein RD-Fzg. frei oder belegt ist bei der Alarmierung des FR (bravo)
Die Stadt Y hat auch eine Klinik, die selbstverständlich von anderen RW-Fzg. angefahren wird aber in der Nacht ist das auch eher selten. Es gibt weitere Kliniken in der Umgebung die da Nachts eher angefahren werden.