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Frage: die Hilfsfrist fängt ab dem Notruf an zu laufen und nicht ab dem Status 3 Einsatz übernommen des alarmierten Fzg. ist das soweit richtig?
Je nach Bundesland... Es gibt BuLä, da läuft die Hilfsfrist (laut Gesetz) ab "der Disponent hat sich für ein Rettungsmittel entschieden"
(Übertrieben:
  • Notrufannahme wegen HI
  • Huch schon seit 1 Minuten habe ich ja meine 30 min Kaffeepause
  • Oh der Notruf
  • Was steht in der neuen Popup-Mail vom Lst-Leiter?
  • Huch Feierabend
  • 3 Wochen Jahresurlaub
  • Oh, da liegt ja noch mein Schmierzettel von vor dem Urlaub, was war das, ein HI in A-Dorf
  • Da muss doch der RTW 17/83/74 hin (in dieser Minute beginnt gesetzeskonform die Hilfsfrist zu laufen...)

Andere BuLä (versuchen) die Frist ab Beginn des Notruf laufen zu lassen. (was bei schwierigen/längeren Abfragen dann schonmal etwas knapp werden kann.

Zitat Zitat von Scarlet Beitrag anzeigen
Dann ist die Aussage des SB der ILS schon mal eine glatte Lüge, denn dieser hat behauptet er könnte es nicht unterscheiden ob ein RD-Fzg. frei oder belegt ist bei der Alarmierung des FR (bravo)
Die Stadt Y hat auch eine Klinik, die selbstverständlich von anderen RW-Fzg. angefahren wird aber in der Nacht ist das auch eher selten. Es gibt weitere Kliniken in der Umgebung die da Nachts eher angefahren werden.
Böse Unterstellung meinerseits: der Disponent/SB ist selber Mitglied des örtlichen RD-Anbieters und fürchtet, dass bei zu hohen FR-Zahlen die Rollstunden für die (umliegenden) Rettungswache(n) gestrichen werden.