Zitat Zitat von SheriffDonnerknall Beitrag anzeigen
Datenschutzrechtlich sehe ich erstmal kein Problem, da ich keine Dienste wie Whatsapp dafür nutzen würde und aus dem BOS nehme ich mir ja nur die Meldungen raus, die eh für mich sind und die ich sowieso bekomme, das sollte doch kein Problem sein.
Das sehe ich anders, solange du die komplette Meldung im Internet umher schickst ist das von Datenschutz-Rechtlicher Relevanz. Theoretisch könnte ein dritter die Meldung mitlesen und damit schleust du Informationen aus einem gesicherten Netz (BOS) in ein ungesichertes Netz. Wir haben extra vom SMI (Sächsisches Staatsministerium des Inneren) eine Belehrung bekommen mit der Überschrift "IT-Sicherheit im BOS-Digitalfunk; Ausleitung des BOS-Digitalfunks in andere Netze".
In diesem Schreiben wird genau das was du machen möchtest als nicht zulässig angemerkt. Ich weis natürlich nicht in welchem Bundesland du dich befindest, würde aber mal vermuten das es prinzipiell in allen Bundesländern ein solches Schreiben gibt.

Was ich persönlich noch für unbedenklich halte, ist einfach nur ein Einsatzstichwort wie Brandmeldeanlage, Technische Hilfe, etc. zu verwenden. Damit leitest du in dem Sinne des Schreibens die Daten nicht ein zu eins weiter.
So haben wir das auch bei uns mit unserem Einsatzmonitor gelöst. Der schickt dann als Telegram-Bot nur das Stichwort und die Kameraden können sich dann melden ob Sie kommen oder nicht.

Bei Bedarf und nach Nachfrage an meinen Wehrleiter, kann ich eventuell das Schreiben als PDF mit hochladen. Leider weis ich nicht ob dies unter die Vertraulichkeitsklauseln etc. fällt da es ja vom SMI kommt.

Also: Bevor du so etwas umsetzt, beschäftige dich mit den Rechtlichen Sachen. Sonnst kann das ganz schnell nach hinten los gehen ;-)