So ungefähr hatte ich mir das gedacht, aber gibt es dafür auch was Schriftliches, eine Art Umsetzungsverordnung zum Erlass?
OT: In S-H hat man übrigens die neuen Rufnamen, die zwingend erst im Digitalfunk erforderlich wären, auch schon für den Analogfunk übernommen, um die Migration zu erleichtern.