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Thema: Rufgruppenwechsel Polizei

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo!

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Der Wehrführer, als verantwortlicher Einsatzleiter und Fahrzeugführer, hat in dem geschilderten Fall den Vorschlag (die Lst ist der Dienstleister der Feuerwehr und nicht weisungsbefugt!) der Leitstelle mit der Polizei den EO abzustimmen - aus welchem Grund auch immer - nicht angenommen.
    Bitte nicht einfach so schreiben, dass die LtS nicht weisungsbefugt ist, sondern darauf hinweisen, dass das bei euch so ist, da es durchaus andere Konstellationen in der Fw-Welt gibt...

    Gruß
    DaRake

  2. #2
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    1.988
    So heute bei der Digitalfunk-Umschulung für Endanwender auf Kreisebende gab es auch die Nutzungsbestimmungen des Landkreises.

    Ein Rufgruppenwechsel findet nur auf Weisung oder Duldung durcz die Leiststelle statt.

  3. #3
    Registriert seit
    15.05.2013
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    12
    So. Nun hast Du es uns aber gegeben. ;-)

    Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, ob Du in Deinem Startbeitrag vielleicht Ruf- und Einsatzgruppen verwechselst...

    Tschüß
    mICHael
    "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten."
    Johann Wolfgang von Goethe

    ECHTE Männer essen keinen Honig. ECHTE Männer kauen Bienen!

    ˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI

  4. #4
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    11

    ...???

    ...und was hat das ganze Kompetenzgerangel jetzt noch mit Tetra zu tun?

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