Ergebnis 1 bis 15 von 29

Thema: Funkscanner für POCSAG bei HiOrg legal?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Hallo Dominic,
    es ist ja schön, dass bei Euch der Datenschutz so lasch gehandhabt wird und jeder die Alarmmeldung lesen kann... Tatsächlich dürften z. B. die Alarmfaxe nur dem Einsatzleiter und evtl. den Fahrzeugführern zu Gesicht kommen, da sie persönliche Daten enthalten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Nicht ohne Grund ist in einigen Kreisen auf den DME der Einsatzkräfte nur eine Meldung ala "Alarm! Zum Gerätehaus kommen und Fahrzeug besetzen", ergänzt durch die Alarmart z. B. "Feuer3" oder "Türöffnung" zu lesen und keine Namen oder Adressen.

    Absender der Alarmierung ist übrigens nicht die Leitstelle, die ist nur Übermittler (oder Bote, wenn Du so möchtest) sondern Absender ist derjenige, der in der Notlage ist, die den Einsatz erfordert. Fragst Du also jedesmal, bevor Ihr ausrückt, bei dem bewußtlosen, im Fahrzeug eingeklemmten Unfallopfer nach, ob er Dir eine schriftliche (wegen des späteren Nachweis vor Gericht!!!) Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Daten gibt? Selbst der Fahrzeugführer darf strenmg genommen den Einsatzkräften nicht sagen wo die Fahrt hingeht. Alleine dem Fahrer kann er unter vier Augen das Ziel nennen. Ganz streng müsste der Fahrzeugführer das Ziel für sich behalten und an jeder Kreuzung den Fahrer die Richtung sagen "Hier rechts, nächste Ampel links, 3 Straßen geradeaus..."

    Ich empfehle dringend mal den Besuch eines Funklehrganges an der jeweiligen Landesfeuerwehrschule sowie das Studium des TKG (besonders §§ 88 und 89), BDSG, StGB (für den Anfang die §§ der Verpflichtungsniederschrift, die jeder der in ein Einsatzfahrzeug der BOS einsteigen will vor seiner ersten Fahrt unterschreiben muss: §§201 Abs.3 , 203 Abs. 2, 331, 332, 353 b , 358 StGB) und der anderen einschlägigen Gesetze, die in dem Fall greifen.

    Um das Thema Scanner mit Auswertesoftware auch mal endgültig zu behandeln: Klar kann ich die Auswertesoftware so einstellen, dass sie nur "meine" Alarme anzeigt. Der Empfänger der Alarme ist aber der Scanner und der empfängt dummerweise erstmal alles was an Meldungen reinkommt. Somit greift hier sofort §89TKG.
    bleiben wir mal bei dem streng ganz streng genommen.
    wie prueft den die Uebermitteldne Stelle das die Nachtricht die sie aussendet auch NUR an den richtigen geht?
    Dazu sage ich nur als GF gelernt bei Ausruecken den Einsatz Ort erfragen. Wie kann jetzt aber die Uebermittelndestelle sehen das auch am anderen Ende der ist der sich dafuer ausgibt der berechtigte zu sein. Oder ist da die uebermittelnde Stelle fein raus weil sie ja nur vermittler ist?
    Hier koennte man ja auch ausfuehren wenn eien Alarm Mail geschickt wird werden die Daten ueber ein unsicheres Netz geschickt. solange keine E-Mail server in einem internen in sich abgeschotten Netzwerk verschickt werden muss ich immer davon ausgehen das das i -Net unsicher ist???
    Wer garantiert mir den das das Fax das verschickt wird (heutzutage ja schon via Internet) via Sichere Leitung zu mir gelangt und niemand an dem Verteilerkasten der Telekom sich eingeklinkt hat?

    Ist sehr ueberspitzt keine Frage aber wie hat einer mal zu mir im Arbeitsleben gesagt, wenn ich vorlauter Sicherheit nicht mehr arbeiten kann ist doch auch was nicht richtig!
    Geändert von Maulwurf (28.08.2015 um 14:01 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    4.989
    @Maulwurf

    Du hast ja recht mit dem was du sagst. Und sowohl meine Wenigkeit, als auch AkkonHaLand haben das natürlich übertrieben formuliert.

    Aber die Ausgangsfrage war ja, ob ein Funkscanner bei einer HiOrg legal ist. Und die Antwort ist ganz klar NEIN. Und alle abgewandelten Formen (Alarmfax etc.) funktionieren nur so lange, bis eben genau so ein Korinthenkacker kommt, der es mit der Gesetzeslage und der Sicherheit eben ganz genau nimmt.

    Das ist doch wie überall: Jahrzehnte lang wird irgendetwas geduldet oder es hat noch nie jemand hinterfragt ob es da ein Problem gibt und ganz plötzlich kommt irgendein schlauer und sagt, das geht so nicht weil §-hastenichgesehen. Und schon ist man der doofe.

    Und genau das kann auch mit solchen Auswertungen/Weiterleitungen passieren. Von daher ist die pauschale Aussage "Klar ist das erlaubt, wir machen das schon immer so, es hat noch nie einer was gesagt." nur eine trügerische Sicherheit, die man hier als Antwort nicht gelten lassen kann.

    Wenn man schon so eine Auswertung/Weiterleiung betreibt, dann sollte man wenigstens wissen wo die "Gefahren lauern", dass man nicht aus Versehen in ein dickes Fettnäpfchen tritt.

    Beispiel: Wir hatten einige Jahre in der Stadt eine eigene ZVEI-Auswertung per Scanner+FmsCrusader mit SMS Weiterleitung am laufen. Eines Tages kam es zu einer Fehlauswertung. Also SMS obwohl kein Alarm. Es waren trotzdem Leute im Feuerwehrhaus und weil sie es nicht besser wussten, haben sie bei der Leitstelle angerufen und gefragt ob denn alarmiert wurde. Auf die Frage hin, wie die Leute denn darauf kommen dass alarmiert worden sei, haben die natürlich unschlau geantwortet, dass sie eine SMS bekommen hätten. -> Den Ärger danach könnt ihr euch vorstellen.

    Zu deinen Ausführungen aber noch ein Kommentar:
    Klar, "echte Sicherheit" gibt es nie. Aber zum Glück gibt es da doch Unterschiede im Bezug auf Wahrscheinlichkeit/Verhältnismäßigkeit.

    a.) Irgend ein Angreifer gräbt auf der Straße ein Loch, zapft die Telefonleitung an und liest die Alarmfaxe mit -> Sehr unwahrscheinlich und die Leitstelle/Feuerwehr konnte das mit verhältnismäßigen Mitteln nicht verhindern. > Schuld ist der Angreifer
    b.) Die Leitstelle stellt die Alarmmeldungen per WebSeite zur Verfügung. Man braucht zwar ein Passwort, aber die Leitung ist unverschlüsselt und wird abgehört. -> Die Leitstelle bekommt Mecker, da sie mit wenig Aufwand und gängigen Mitteln (SSL) die Leitung hätte absichern können.
    c.) Du als Feuerwehrmann richtest eine Weiterleitung des Alarmfaxes per SMS an Kamerad Y ein. Kamerad Y postet jede SMS mit Personendaten sofort auf Facebook -> DU bist derjenige, der hier zuerst Mecker bekommt, weil du durch die Weiterleitung an irgendwen erst möglich gemacht hast, dass die Daten an Dritte rausgehen.

    Gruß Joachim

  3. #3
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969
    Sehr schoene Erklaerung und das lasse ich bis auf eine Sache auch so stehen.


    Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen

    a.) Irgend ein Angreifer gräbt auf der Straße ein Loch, zapft die Telefonleitung an und liest die Alarmfaxe mit -> Sehr unwahrscheinlich und die Leitstelle/Feuerwehr konnte das mit verhältnismäßigen Mitteln nicht verhindern. > Schuld ist der Angreifer

    Gruß Joachim
    kann dir aus eigener Erfahrung sagen dazu braucht man kein Loch buddeln. :-)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •