Vielleicht noch ein kleiner Hinweis:

Feuerwehrdienstvorschriften (sofern in Kraft gesetzt) ersetzen die obligatorische Gefährdungsbeurteilung für die darin genannten Tätigkeiten, es reicht die Kenntnis der FwDV als Nachweis der (gleichwertigen) Dokumentation aus.

Gibt es keine Feuerwehrdientvorschrift, muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden!