FwDV werden auf "Bundesebene" durch eine Projektgruppe im AFKzV der Innenministerkonferenz erarbeitet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen.
Ob und mit welchen Änderungen die Länder die jeweilige FwDV anschließend verbindlich einführen, so dass sie im eigentlichen Sinne Dienstvorschrift werden, obliegt den einzelnen Bundesländern. Der Bund selbst hat keine Gesetzgebungskompetenz für die Feuerwehren.