Die FwDV werden von einem Bundesausschuss der Feuerwehren geschrieben und der Innenministerkonferenz vorgeschlagen. Der jeweilige Landesinnenminister trägt die neue FwDV vor und es gibt einen Erlass zur Umsetzung. Dann ist die FwDV für die Feuerwehren des Landes verbindlich. Wenn es keinen Erlass gibt, gilt die FwDV in dem Bundesland nicht.
Bestes Beispiel in Niedersachsen die FwDV4 (abgelöst durch FwDV3) und FwDV5.