Hi,
an der Modulationsart ändert sich nichts. Lediglich das Kanalraster, sprich der Abstand von Kanal zu Kanal beträgt (noch nicht überall) 8,33 kHz.
Um das zu empfangen bedarf es schon eines dafür ausgestatteten Empfängers, sonst demoduliert er zu breitbandig. Das hört sich dann an, als ob man NFM mit WFM demoduliert.
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Zitat aus Wikipedia:
Die Zunahme des Flugverkehrs erforderte eine Kapazitätserhöhung im Flugverkehrsmanagement. Um die für den Flugfunk verfügbaren Frequenzen zu vervielfachen, wurde seit 1999 im europäischen Luftraum das 8,33 kHz Kanalraster im Luftraum oberhalb Flugfläche 245 (24.500 Fuß = ca. 8 km) verbindlich eingeführt. Dazu benötigten die Flugzeuge (hauptsächlich hochfliegende Airliner) entsprechende neue Funkgeräte (minimum zwei je Flugzeug).

Im unteren Luftraum bleibt es zunächst beim herkömmlichen 25 kHz Kanalraster. Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht für 8,33 kHz können nur für den individuellen Flug, nicht aber für das Flugzeug selber beantragt werden. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist die Flugsicherung.

Im Flugplan ist im Feld 10 der Buchstabe Y einzutragen, wenn Funkgeräte mit einem 8,33 kHz Kanalraster vorhanden sind. Wenn keine entsprechenden Funkgeräte vorhanden sind, aber eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, dann ist STS/EXM833 einzutragen.

Ab 2007 soll das 8,33 kHz Kanalraster auch schon oberhalb von FL 195 eingeführt werden, sowie in ausgewählten Terminal Control Areas (TMAs) und Kontrollzonen (CTRs).

Ab 2009 soll für bestimmte Lufträume auch das 8,33 kHz Kanalraster eingeführt werden.
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mfg
e.