Das ist Beamtenrecht. Nach der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) als Beamter auf Widerruf wird man als Beamter auf Probe angestellt. Für diese Anstellung muss der Beamte die jeweilige Laufbahnprüfung am Ende der Ausbildung geschafft haben. Eben die Anstellungsprüfung.

Mit FF-Lehrgängen hat das nichts zu tun.