Genau, und warum bei einem Auftragswert von 100.000 Euro die Bieter zwei Millionen Jahresumsatz vorweisen müssen.
Vergaberechtlich ist das alles mehr als fragwürdig.
Genau, und warum bei einem Auftragswert von 100.000 Euro die Bieter zwei Millionen Jahresumsatz vorweisen müssen.
Vergaberechtlich ist das alles mehr als fragwürdig.
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