
Zitat von
sschaebe
Auch die vergabeentscheidung an sich kann ja gerügt werden. Dazu wird den unterlegenen Bietern mitgeteilt, dass eine Beauftragung von Firma X beabsichtigt ist. Dann kann von den unterlegenen Bietern in 14 tagesfrist Einspruch eingelegt werden.
Also gibt es Einsprüche nicht nur im vorfeld.