Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
Auch die vergabeentscheidung an sich kann ja gerügt werden. Dazu wird den unterlegenen Bietern mitgeteilt, dass eine Beauftragung von Firma X beabsichtigt ist. Dann kann von den unterlegenen Bietern in 14 tagesfrist Einspruch eingelegt werden.
Also gibt es Einsprüche nicht nur im vorfeld.
Genau so ist es jetzt auch passiert. Die SW Fraktion hat eine Vergabebeschwerde eingereicht. Die Klagen gehen also weiter und vor allem von mehreren aus.