.... wer soll den Einspruch einlegen?
Rügen und Nachprüfungsauftrag hats ja schon im Vorfeld gegeben.
.... was ja klar war.
.... wer soll den Einspruch einlegen?
Rügen und Nachprüfungsauftrag hats ja schon im Vorfeld gegeben.
.... was ja klar war.
Geändert von FunkerVogth (15.11.2020 um 14:49 Uhr)
Mfg
FunkerVogth
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Auch die vergabeentscheidung an sich kann ja gerügt werden. Dazu wird den unterlegenen Bietern mitgeteilt, dass eine Beauftragung von Firma X beabsichtigt ist. Dann kann von den unterlegenen Bietern in 14 tagesfrist Einspruch eingelegt werden.
Also gibt es Einsprüche nicht nur im vorfeld.
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