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Thema: TETRA Funkkonzept ELW 1

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Bisher sind 2x 2m und 2x 4m verbaut und sollen um 3x Tetra ergänzt werden.

    Bedient werden die Geräte übrigens über zwei identisch aufgebaute Funkarbeitsplätze mittels Major8a. Der Fall das alle Geräte genutzt werden ist im übrigen sehr selten.

    Aber BTT

    Ist es denn nicht auch möglich zwei Geräte über eine Dachantenne ( natürlich mit Koppler aber halt nur nem zweifach) zu betrieben (1x DMO und 1x TMO) und das dritte Gerät sodann über den Mast. Dann könnte ich doch im Fall der Fälle über das Gerät am Mast Gateway schalten. Oder wenn Gateway nicht benötigt wird das Gerät im TMO Modus betreiben. Oder lieg ich da falsch?

    Ich denke das wird dann nicht nach DIN sein da nen abweichendes Antennennetz verwendet wird. Korrekt? Und wie ist das mit dem Gerät am Mast. Könnte man das auch im DMO laufen lassen? Vertikal ist das dann ja abgeschirmt.

    Was mich in dem Zusammenhang auch noch interessiert. Wo liegt genau der Unterschied zwischen einem Koppler und einem Kopplernetzwerk?

  2. #2
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    Ich hoffe, ich wurde nicht falsch verstanden. Die "Römer" sind bei mir die Leute, die so eine Norm entwerfen.

    Welche Frage bleibt denn jetzt noch? Das was du machen willst, entspricht auch dem, was wir planen. Obwohl wir seit über 2 Jahren mit zwei Tetra-MRT im ELW2 auskommen.

    Ob im TMO eine höhere Montage (Mast) Vorteile bringt, bezweifle ich. Dann betreibe doch lieber die zwei Dach-Geräte im TMO und das Mastgerät bei Bedarf als Gateway oder DMO.

    Ein Koppelfeld oder Koppelnetzwerk ist halt aufwendiger gestaltet und enthält mehrere Filter für eine stärkere Entkopplung der angeschlossenen Geräte. Aufwändige Koppelfelder in ELW3 zum Beispiel können schonmal in Bereiche > 10000 EUR vorstoßen. Die Frage ist halt immer, ob der Aufwand (Kosten) gerechtfertigt ist.

  3. #3
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    Hallo zusammen,

    Alle welche über den Einsatz eines Mastes für TETRA im ELW nachdenken, sollten sich genau bei Ihrer ASbzw. TBZ informieren in welchem Rahmen dies erlaubt ist. Meines Wissens nach wird dies gar nicht gern gesehen bzw ist sogar verboten.

    gruß
    Simon

  4. #4
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    Ich habe mir heute nacht mal gedanken über den Sinn der geplanten Ausstattung gemacht.
    Mehr als 2 TMO und 1 DMO (OHNE Gateway/Repeater!) machen IMHO keinen Sinn:
    1 TMO Betriebsgruppe zur Leitstelle
    1 TMO Betriebsgruppe Abschnitt, Lokal oder Marsch,
    1 DMO Betriebsgruppe zu den Abschnittsleitern (bei uns Zusammenarbeit BOS), vgl. Kanal 31 auf 2m.

    Gateway macht deswegen keinen Sinn, da ja der ELW (1,2) als Schnittstelle ziwschen den Führungskräften und der übergeordneten Führungsstelle (i.D.R Leitstelle) dient. Somit hat Gruppenführer Müllermeierschulze eigentlich nicht direkt mit der Leitstelle zu sprechen :-)

    Zum Thema Mast habe ich m.E. in der neuen "Vornorm" einen Hinweis gefunden. Ich meinte TMO max. 6m über Grund, DMO max. 1,5m über Grund. Müsste ich nochmal raussuchen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Alle welche über den Einsatz eines Mastes für TETRA im ELW nachdenken, sollten sich genau bei Ihrer ASbzw. TBZ informieren in welchem Rahmen dies erlaubt ist. Meines Wissens nach wird dies gar nicht gern gesehen bzw ist sogar verboten.
    Die maximale zulässige Antennenhöhe über Grund in den Feuerwehr DMO-Rufgruppen (307-326) ist mit 2m festgelegt!
    Bei den alten DMO-Rufgruppen (301-306) war das noch 10 Meter.

    Weitergehende Informationen findet Ihr hier:
    Zulässige Antennenhöhen bei der Nutzung von DMO im Digitalfunk der BOS
    https://www.digitalfunk.niedersachse...tennenhhen.pdf
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Die maximale zulässige Antennenhöhe über Grund in den Feuerwehr DMO-Rufgruppen (307-326) ist mit 2m festgelegt!
    Bei den alten DMO-Rufgruppen (301-306) war das noch 10 Meter.

    Weitergehende Informationen findet Ihr hier:
    Zulässige Antennenhöhen bei der Nutzung von DMO im Digitalfunk der BOS
    https://www.digitalfunk.niedersachse...tennenhhen.pdf
    Hmm, 2m über Grund klingt ja nun auch etwas komisch. Wo ist denn nun Grund? Auf dem Boden oder auf dem Fahrzeugdach? Wenns mit auf dem Boden gemeint ist, dann wären ja alle Antennen auf Fahrzeugen größer VW-Bus unzulässig... :D

    Und wie siehts im TMO aus?
    Gerrit Peters
    ______________________________

  7. #7
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    Zitat Zitat von Gerrit Peters Beitrag anzeigen
    Hmm, 2m über Grund klingt ja nun auch etwas komisch. Wo ist denn nun Grund? Auf dem Boden oder auf dem Fahrzeugdach? Wenns mit auf dem Boden gemeint ist, dann wären ja alle Antennen auf Fahrzeugen größer VW-Bus unzulässig... :D

    Und wie siehts im TMO aus?
    Hi Gerrit,

    Über Grund ist vom Boden aus gemessen nicht vom Fahrzeugdach aus. Fahrzeugdach ist IMHO immer erlaubt (auch bei TMO) auch wenn das Fahrzeug Höher als 2m ist.

    Über die Gründe kann nur spekuliert werden.

    Gruß
    Simon

  8. #8
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    ...und beim Innenangriff musst Du dann zum Funken immer runter ins Ergeschoß ;-)
    Einsatzdokumentation und Lageführung
    http://www.einsatzdokumentation.net/
    Digitalfunk im Griff: http://www.tetracontrol.de/

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