Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
Die maximale zulässige Antennenhöhe über Grund in den Feuerwehr DMO-Rufgruppen (307-326) ist mit 2m festgelegt!
Bei den alten DMO-Rufgruppen (301-306) war das noch 10 Meter.

Weitergehende Informationen findet Ihr hier:
Zulässige Antennenhöhen bei der Nutzung von DMO im Digitalfunk der BOS
https://www.digitalfunk.niedersachse...tennenhhen.pdf
Hmm, 2m über Grund klingt ja nun auch etwas komisch. Wo ist denn nun Grund? Auf dem Boden oder auf dem Fahrzeugdach? Wenns mit auf dem Boden gemeint ist, dann wären ja alle Antennen auf Fahrzeugen größer VW-Bus unzulässig... :D

Und wie siehts im TMO aus?