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Thema: TETRA Funkkonzept ELW 1

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die maximale Sendeleistung kommt sowieso höchstens im DMO zum tragen, im TMO wird diese ja durch das Netz begrenzt.

    Unabhängig davon finde ich es lustig, es gibt eine Norm, und statt sich daran zu halten, frickeln wir bissi rum. Am Ende war es dann der böse böse Digitalfunk, wenn irgendwas nicht geht. Die Fehlersuche ist dabei übrigens deutlich schwieriger, als das im Analogfunk der Fall war, eben weil man nicht direkt auf der Frequenz "hört", sondern einfach mal ein Ruf nicht am Endgerät ankommt oder sich das Endgerät aus unerklärlichen Gründen aus dem Netz ausbucht bzw. unnötige Zellwechsel macht.

  2. #2
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    Ja ich gebe dir recht jedoch wiederstrebt mir die Lösung mit Kopplernetzwerk für 6.000€. Die investiere ich lieber in einen Masten den ich sinnvoller nutzen kann. Ich weiß das ich damit nicht DIN Konform ausbaue und bei Nichtfunktion entsprechend keine Ansprüche stellen kann.

    Kann mir jmd bestätigen das dieses Konzept so klappen könnte oder mir evtl. Fehler aufzeigen?

    1 Gerät im TMO auf Dachantenne in 1m Abstand sodann einen 6m hohen pneumatik mast, welcher auf 6m ausgefahren werden kann. Daran angeschlossen das zweite Gerät im TMO Modus. Das dritte gerät IST dann an der Antenne angeschlossen welche wieder ein Meter horizontal vom Mast entfernt ist





    TMO (an Dachantenne) ----1,00m horizontaler Abstand--- TMO (an Mast) --- 1,00m horizontaler Abstand ---DMO ( an Dachantenne)



    Zwischen den beiden TMO und DMO liegen somit 2,0m horizontal und zwischen TMO und TMO 1,00m horizontal und ca 5,50m vertikal. Das sollte doch für eine geforderte Dämpfung sorgen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von rotkreuzler13 Beitrag anzeigen
    Kann mir jmd bestätigen das dieses Konzept so klappen könnte oder mir evtl. Fehler aufzeigen?

    1 Gerät im TMO auf Dachantenne in 1m Abstand sodann einen 6m hohen pneumatik mast, welcher auf 6m ausgefahren werden kann. Daran angeschlossen das zweite Gerät im TMO Modus. Das dritte gerät IST dann an der Antenne angeschlossen welche wieder ein Meter horizontal vom Mast entfernt ist
    Betreiben von Antennen auf Masten ist untersagt. Da liegt Dein Konzeptfehler. Ließ dazu dass Dokument die hier im Thread verlinkt ist.

    Dort steht nämlich auch ganz klar drin, wer vorsätzlich (also hier Einsatz eines Masten etc.) das Netz stört, kann für die Suche nach der Störung und die Endstörungskosten herangezogen werden. Da hast Du nach sicherlich sehr schnell die 6.000€ ausgegeben für nichts. Evtl. wird dir dann noch Dein Fahrzeug im Einsatz eingezogen oder Stillgelegt, weil die BSI-Karten eingezogen werden etc.
    Willst Du dies riskieren? Oder suchst Du Dir nicht vielleicht eine paar lokale Firmen, welche Dir Werbewirksam für Deinen Umbau etwas Geld zuschießen und machst es wie es sich gehört.

    Gruß
    Simon

  4. #4
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    So. Wir reden ja immer von Entkopplung etc. und das der Abstand im horizontalen Bereich eine entsprechenden Abstand (irgendwo war mal von 9m die Rede) braucht.

    Nun stelle ich mir mal einen Rettungsmittelhalteplatz mit mehreren Baugleichen KTW oder RTW vor. Da wird dicht an dich geparkt. Da ist bei weitem keine 9m Abstand zwischen den Antennen. Geschätzt würde ich jetzt von max. 3m zwischen 2 Antennen ausgehen.

    Bekommt man hier dann auch ein Problem?

    Gruß
    Simon

  5. #5
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Betreiben von Antennen auf Masten ist untersagt. Da liegt Dein Konzeptfehler. Ließ dazu dass Dokument die hier im Thread verlinkt ist.



    ....Gruß

    Simon

    Hm, sooooo pauschal steht dies da nicht drin [emoji41] und ist demzufolge auch nicht richtig. In dem Dokument der ASDN geht es ausdrücklich um die (erlaubten) Antennenhöhen im D M O [emoji41][emoji6]

  6. #6
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    Hm, sooooo pauschal steht dies da nicht drin [emoji41] und ist demzufolge auch nicht richtig. In dem Dokument der ASDN geht es ausdrücklich um die (erlaubten) Antennenhöhen im D M O [emoji41][emoji6]
    Genau und die hab ich ja berücksichtigt, am Mast wäre ein Gerät im TMO aufgeschaltet.

    Ich verstehe den Sinn eines Koppler Einsatzes in einem kleinem Fahrzeug wie einem VW T5 oder in einem Vito, aber warum soll ich mich auf eine Antenne begrenzen wenn mein Fahrzeug es mir erlaubt mit mehreren Antennen auszubauen.


    @ Simon, bzgl deines PTZ und dem REttungsmittelhalteplatz bin ich voll bei dir. Das ist ein interessantes Thema welches mir auch schon im Kopf rumgeistert. Bisher habe ich dort nämlich von noch keinen Problemem gehört.

  7. #7
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    Eine zu hohe Antennenposition kann zu anderen Problemen führen, bspw. "sieht" das Endgerät auf einmal sehr viele Basisstationen, die alle mit einem ähnlichen Pegel einfallen und dementsprechend kommt es zu unnötigen Handovern und anderen unerwünschten Effekten. Von einer möglichen Störung anderer Endgeräte im Uplink mal abgesehen.

    Die rein horizontale Entkopplung reicht eben auch bei einem Sprinter bei weitem nicht aus, um die Vorgaben zu erfüllen.

    Zu den Fahrzeugen, die dicht aneinander stehen, da hol ich jetzt mal bisschen aus. Was ist denn eine störende Beeinflussung? Diese geschieht, wenn Gerät A sendet und die Geräte B, C,... empfangen sollen.
    Also, wie oft senden Endgeräte innerhalb des Bereitstellungsraums? Eher selten. Außerdem ist das eine Situation, die man von außen kaum beeinflussen kann. Dazu kommen noch weitere Effekte wie unterschiedliche Höhen von RTW, NEF etc.

    Bei einem ELW hab ich eine komplett andere Situation. Das Ding steht im Zweifelsfall an der Einsatzstelle, damit man damit funkt, also werden die Endgeräte schon ganz anders genutzt. Außerdem wird die Kiste genau so gebaut, und dann mache ich mir vorher bewusst Gedanken darüber, ein System zu bauen, welches nicht schon durch den Aufbau irgendwelche Probleme provoziert.

    Nochmal, wenn man von einer Sache Ahnung hat und etwas kompensieren kann, dann kann man auch von Normen abweichen. Aber meistens haben die Dinger ihren Grund und gerade wenn ich nicht 100%ig in der Materie stecke, dann halte ich mich da dran, auch wenn's paar Euro mehr kostet.

  8. #8
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    Hallo,

    bzgl. der "Bereitstellungsraum/Rettungsmittelhalteplatz"-Problematik kann ich berichten,dass dies bereits dazu geführt hat, dass man einen "Platzwart" eingeführt hat. Dessen Aufgabe es ist zu überwachen bzw. festzulegen wer sein Funkgerät anhaben darf bzw. in welchen Gruppen wer zu sein hat ...

    Paul

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